Wer haftet beim Blitzeinschlag?

3 Antworten

Grundsätzlich gibt es laut VDE keine allgemeinem Verpflichtung, Blitz-und Überspannungsschutz-Maßnahmen in einem Gebäude zu installieren, daher liegt es im Ermessen des Häuslebauers.

Es wäre aber prinzipiell denkbar - mir ist kein solcher Fall bekannt -, dass eine Versicherung in Ihren Bedingungen das Fehlen desselben als Ausschluss definiert hat.

haften tut nur versicherung sofern vorhanden,immer der irrtum ein blitzableiter würde vor blitzschlag schützen,der blitz macht grundsätzlich was er will,er kann auch einen m daneben einschlagen,deshalb gibt es keine vorschrift einen anzubringen

Nein. Niemand ist verpflichtet einen Blitzableiter anzubringen ...