Wer haftet bei Verlust aus einer Rücksendung (Privat)?
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Angelegenheit helfen. Ich habe hierzu leider keine vergleichbare Frage gefunden.
Folgender Fall: Verkäufer (V) verkauft über ebay Ware und versendet diese nach Zahlungseingang. Als diese beim Käufer (K) eingetroffen ist, behauptet dieser, dass die Ware beschädigt ist und Zubehör fehlt und bittet daher um sofortige Rücknahme. Da V dies nicht eindeutig ausschließen kann, wurde der Rücknahme zugestimmt und ein kostenloses Rücksendelabel (versichert bis 500€) von DHL zur Verfügung gestellt. K hat die Ware laut Sendungsverfolgung anschließend bei der Post abgegeben. Als die Ware bei V angekommen ist, musste dieser feststellen, dass das Paket leer ist und dieses nur notdürftig zugeklebt war. Noch am gleichen Tag hat V über mehrere Wege versucht, Kontakt zu K aufzunehmen, um die Sache klären zu können. K hat sich auch nach längerer Zeit hin nicht zurückgemeldet. Die Frist um den Verlust bei DHL zu melden, ist nun bereits erloschen. Anschließend wurde von V ebay eingeschaltet und zudem Anzeige bei der Polizei erstattet. ebay hat daraufhin zu Gunsten von V entschieden. K hat nun jedoch den Anwalt eingeschaltet und fordert eine Rückerstattung ein, da das Paket nachweislich bei der Post abgegeben wurde. V kann jedoch nachweislich durch einen Zeugen belegen, dass das Paket leer angekommen ist.
Anmerkung: V hat eine Abstellerlaubnis bei DHL. Das Paket wurde jedoch nicht am vereinbarten Ort (Garage) sondern vor der Haustür abgestellt. Nichts destotrotz war das Paket nicht zugänglich für die Öffentlichkeit und kann hier auch nicht gesohlen worden sein.
Es geht um einen Streitwert von über 600€
Wer haftet in diesem Fall? Bitte beachten, dass der Verkäufer KEIN Gewerbe hat und privat gehandelt wurde.
Vorab vielen Dank für eure Unterstützung.
Schöne Grüße
4 Antworten
Dann schalte du auch einen Anwalt ein. Der Käufer hat dir wahrscheinlich ein leeres Paket zurückgeschickt. Dass er sich nicht mehr gemeldet hat, spricht auch dafür.
Ich weiß auch nicht, warum du das Paket zurückgenommen hast. Es kann ja jeder erzählen, dass was beschädigt wurde. Wenn du es gut verpackt hast, dann hättest du es nicht zurücknehmen müssen.
Das ist ein ganz blöder Fall, weil weder Käufer noch Verkäufer die Ware haben.
Meine Frage wäre nun, wieso nicht sofort nach Erhalt des leeren Paketes die DHL eingeschaltet wurde. Wenn Manipulation des Paketes nachgewiesen ist, muss die DHL für den Schaden aufkommen. Wieso ist diese Frist verstrichen?
Wenn diese Frist verstrichen ist und nichts unternommen wurde, fürchte ich, dass der Käufer recht bekommt, sollte er einen Anwalt einschalten.
Wieso der Käufer? Der Käufer hat an den Verkäufer zurück gesendet nach Deiner Beschreibung. Beim Verkäufer ist ein leeres Paket angekommen. Der Verkäufer hätte damit zur DHL gehen müssen.
Nein, immer der, der es absendet
In diesem Fall nicht. Das Paket muss ja der DHL zur Prüfung vorgelegt werden, und das kann nur der Empfänger.
Hallo dresanne,
nachdem festgestellt wurde, dass das Paket leer ist, wurde von V direkt im Nachgang versucht, Kontakt zu K aufzunehmen. Dieser hat sich jedoch auch nach längerer Zeit nicht zurückgemeldet. Da V daher von einem Betrug ausging, wurde Anzeige über die Polizei erstattet. Im Nachgang hat V das Geld von ebay bzw. Paypal wieder erhalten (wurde von Paypal aufgrund der Eröffnung eines Falls seitens des K eingezogen). Aus diesem Grund wurde der Verlust bei DHL nicht gemeldet.
Ich habe das schon verstanden, aber genau das wird Dir zum Verhängnis werden, sollte es hart auf hart kommen. Und ich würde als Käufer auch nicht so einfach 600,-- Euro abschreiben.
DHL haftet doch nur bis 500 Euro oder?
Das kommt nocht dazu - unterversichert.
Dadurch, dass der Verkäufer versucht hat den Käufer zu kontaktieren, dass dieser den Verlust bei der Post meldet. , dieser aber gekonnt ignoriert hat, hat er meiner Meinung was zu verbergen. Und das wird vor Gericht auch kein gutes Licht auf ihn scheinen.
Ich fürchte auf dem Schaden wirst Du sitzenbleiben, denn Du hättest dafür sorgen müssen, dass da Paket auch wirklich persönlich angenommen werden kann.
Ob es an der Garage abgestellt wurde - was Du ja ursprünglich wolllest - oder an der Hautür, macht letzlich keinen Unterschied, denn das Paket war öffentlich zugänglich: Du müßtest eingemauert sein, um das vollständig ausschließen zu können.
Im Übrigen nimmt die Post nur notdürftig zugeklebte Pakete normalerweise gar nicht an; Pakete sind grundsätzlich versichert und ein solches Risiko geht die Post nicht ein.
Hätte Dir der Postbote das Paket in diesem Zustand persönlich übergegeben, hättest Du eine Chance gehabt, die Post zu belangen, denn den Verdacht, das sich ja jemand während des Postwegs "bedient" hat, wäre nicht von der Hand zu weisen gewesen - da dass Paket bei Dir aber draussen gestanden hat und das auch noch auf Deinen Wunsch, wird die Post jede Haftung ablehnen und dass das Paket bereits leer abgeschickt wurde, kannst Du unter diesen Umständen nicht mehr beweisen.
Diese Chance hättest Du gehabt, wenn Du das Paket tatsächlich in leerem Zustand persönlich angenommen hättest, denn da hättest Du schon am Gewicht gemerkt, dass es leer ist.
Ich glaube kaum, dass es Dir gelingt, zu beweisen, dass es tatsächlich unmöglich sein soll, Dein Grundstück zu betreten und den Paketinhalt zu stehlen
Du hast auch den Text Missverstanden.
Der Verkäufer hat eine Abstellerlaubnis vor! Seiner Garage. .... die kann jeder der Post geben, wie er Lust und Laune hat!
Dass Paket kam nicht leer beim Fragesteller an, sondern beim Verkäufer!
Und der Käufer, der das Paket abgeschickt hat, also die Retoure eingeleitet hat, hätte die Post kontaktieren müssen, warum das Paket plötzlich leer war und nicht der Empfänger.
Im Prinzip hat hier dandy100 nicht ganz Unrecht. Sobald eine Abstellerlaubnis erteilt wird, geht die Gefahr von der Post auf den Empfänger über - normalerweise jedenfalls. Da das Paket im Fall von V jedoch NICHT am vereinbarten Ort (innerhalb der Garage) sondern vor der Haustür abgestellt wurde, kann sich die Post meiner Meinung nach aber nicht darauf berufen, da sie an einem anderen Ort abgestellt haben.Sehe ich das so richtig?
Das Problem von V ist nun nur, dass diese Frist eben bereits erloschen ist und dieser nicht weiß, ob ein Anwalt auch nach dieser Frist ggf. etwas bewirken kann.
Der Käufer hätte es der Post melden müssen, er hat aber stattdessen alles ignoriert