Wer haftet bei der Verletzung der Betreuerpflichten?

7 Antworten

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Der Betreuer kann für Schäden, die er dem Betreuten verursacht, haftbar gemacht werden. Es empfiehlt sich daher, eine Haftpflichtversicherung für den Betreuer abzuschließen. Das Vormundschaftsgericht kann den Betreuer verpflichten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (§ 1837 Abs. 2 BGB).

Bei Veruntreuung durch den Betreuer greift die deliktische Haftung. Lange Verjährungsfrist: 30 Jahre nach Beendigung der Betreuung.

WinstonSmith913  30.07.2019, 14:38

Zitat: "Bei Veruntreuung durch den Betreuer greift die deliktische Haftung. Lange Verjährungsfrist: 30 Jahre nach Beendigung der Betreuung."

Diese Zeit wird das Betreuuungsopfer - vorausgesetzt es verfügt über genügend finanzielle Mittel - angesichts des maroden Zustandes der deutchen Justiz auch brauchen.
Denn deutsche Gerichte zeigen immer wieder, dsss sie ihre angebliche Unabhängkeit mit Narrrenfreiheit gleichsetzen und sich auf die Seite des finanziell Stärkeren schlagen.. Das führt dazu, dass berechtigte Klagen von Betreuungsopfern regelmäßig bis in die letzte Instanz verschleppt und vereitelt werden.
Eine Frau namens Vera Stein ist diesen Weg gegangen, weil sie nicht damit einverstanden war, dass das an ihr verübte Unrecht per gesetzliche Betreuung ungesühnt bleiben sollte.
Nach einem 20-jährigem Klagemarathon erzielte sie ein Urteil vor dem EuGH für Menschenrechte in Straßburg. Dieses verurteilt die BRD an ihr Folteropfer eine Entschädigung von 75.000 EURO Schmerzensgeldzahlung zu zahlen, weil es der BRD nach dem Kriege immer noch nicht gelungen sei, ein Rechtssystem aufzubauen, dass die Menschen vor den Übergriffen der Justiz in Schutz nimmt.
Für die deutschen Politiker war dieses Urteil kein Anlass etwas andern zu wollen. Stattdessen weden solchen Zustände regelmäßig von der Regierung per Propaganda vertuscht und in den Schulen im Politikunterricht der Satz verbreitet, dass, wir in einer der besten Demokratien der Welt leben.



Mit Sicherheit wird der Betreuer dann die Rechnungen auch begleichen müssen, das auch nach Beendigung der Vormundschaft!

Da gibt es keinen Zweifel!

....den Betreuer sofort anzeigen wegen Veruntreuung und Unterschlagung.

Das Vormundschaftsgericht auch unterrichten.

Wenn es zu der Zeit war, als der Betreuer der Vormund war, der Betreuer.

Adlerblick  04.01.2019, 16:46

Dem Betreuer muss man ja nachweisen, dass er einen Betrug begangen hat.

Für mich nicht nachvollziehbar, wieso das nicht längst erfolgt ist, wenn man doch den Nachweis der Leistungen der Krankenkasse hat wann und wohin die Leistung erfolgt ist.

Dem muss wiederum gegengebucht sein, was mit dieser Leistung passiert ist, was davon finanzhiert wurde.

Da dem Vormundschaftsgericht sämtliche Belege vorgelegt werden müssen zur Prüfung, kann das Gericht sehr schnell feststellen, wo der Haken liegt.

Kaso36 
Fragesteller
 04.01.2019, 17:10
@Adlerblick

Wir wissen nicht, wie wir vorgehen sollen, der Anwalt hat uns i wann einfach zu viel Geld gekostet, Geld was wir nicht aufbringen konnten. Unsere Versicherungen greifen nicht. Der Betreuer selbst streitet alles ab.

Adlerblick  04.01.2019, 17:42
@Kaso36

Das ist doch ganz Einfach - ohne weiteren Geldaufwand:

Ihr müsst den Betreuer anzeigen, wenn Ihr Beweise in der Hand habt, dass er betrogen hat.

Die Belege der Krankenkasse habt Ihr ja, wonach das Geld an den Betreiber ausgezahlt wurde.

Umgekehrt liegen Mahnungen vor seitens der Ärzte, wonach keine Zahlungen erfolgten durch den Betreuer.

Also legt Ihr das alles bei der Kripo vor und macht eine Anzeige gegen den Betreuer wegen Veruntreuung.

Dann wird die Kripo tätig und weist dem Betreuer nach, dass er Betrug begangen hat,falls Eure Beweise wirklich stichhaltig sind.

Darüber hinaus müsst Ihr das Vormundschaftsgericht unterrichten darüber, dass der Betreuer Gelder der von ihm betreuten Person veuntreut hat.

Belege vorlegen wie bei der Kripo.

Dann wird auch noch das Vormundschaftsgericht tätig.

Du solltest zu einem Anwalt gehen.