Wer entscheidet?

7 Antworten

Es entscheidet NUR die Führerscheinstelle. Wobei relativ genau durch Verwaltungsanweisungen festgelegt ist, wann eine MPU zu machen ist und wann nicht. Es gibt zwar auch Ermessensentscheidungen, die sind aber eher selten.

Das Gericht straft die Tat ab + legt die Sperrfrist fest.

Die FEB legt nach Prüfung des Antrages auf Neuerteilung einer entzogenen FE die Anordnung zur MPU fest, wenn diese anzuordnen ist.

Wievielte Auffälligkeit? + wieviel Promille?

Gruss aus dem bewölkten HH

Im Falle eines Führerscheinentzugs, oder wie? Da sagt dir das Landratsamt, wenn du deinen FS wieder willst, dann mußt du eine MPU machen

Meistens die Führerscheinstelle im Strassenverkehrsamt

Das wird dort entschieden wo du ihn beantragst.