Wer Darf bei Trennung in der Wohnung Bleiben?

11 Antworten

Beide haben das Recht auf die Wohnung bzw. dort wohnen zu bleiben.

Wer was bezahlt hat, ist nicht relevant.

Sie müssen das untereinander klären.

Jetzt zu Besonderheiten:

  • Der Auszug einer der beiden Mieter beendet die die Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter bzw. beendet nicht den Mietvertrag; auch nicht das ein Mieter sich woanders anmeldet.
  • Eine Kündigung von nur einem Vertragspartner ist unwirksam.
  • Will einer der beiden Vertragspartner aus dem Vertrag so kann das durch gemeinsame Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag erfolgen. Bei Aufhebungsvertrag muss auch der Vermieter einverstanden sein und der kann verlangen das ein neuer Vertrag mit neuen Konditionen abgeschlossen wird.
  • Will ein Mieter raus aber der andere will nicht kündigen, so muss man auf Zustimmung zur Kündigung klagen.

Gibt es keine regelungen. Die müssen sich einig werden. Dann warscheinlich beide den vertrag kündigen und der der bleibt macht den neuen Vertrag mit dem Vermieter. ggf. Kann man das dann auch mit dem vermieter anders Regeln.

Mieter A kann logischerweise bei einer kündigung des mietvertrages die Kaution einfordern sowie die versicherung kündigen. Die möbel gehören sowieso mieter A entsprechend kann er die auch mitnehmen wenn er geht.

Entweder bleiben beide wohnen und alles bleibt, wie es ist - aber getrennt von Tisch und Bett als WG.

Es gibt keinen, der in der Wohnung bleiben "darf". Genaugenommen dürfen das ja beide, da beide im Mietvertrag stehen. Man muss sich also einigen. Es bestehen folgende Möglichkeiten:

Man einigt sich und schließt mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag, der Mieter X zum Zeitpunkt X aus dem Vertrag entlässt, während der Vertrag mit Mieter Y fortgeführt wird. Damit müssen alle Vertragsparteien einverstanden sein, nicht nur die beiden Mieter sondern besonders der Vermieter. Dieser kann aber auch auf Abschluss eines neuen Mietvertrages bestehen - was er vermutlich wird - mit schlechteren Konditionen für den verbleibenden Mieter als bisher.

Ist diese Möglichkeit nicht machbar bleibt nur die gemeinsame Kündigung.

Verweigert ein Mieter die Kündigung, kann auf Zustimmung geklagt werden. Das bedeutet aber immer noch nicht, das einer von beiden Mietern Anspruch darauf hat, die Wohnung allein zu mieten. Wenn der Vermieter Nein sagt, dann nein.

Wenn beide Hauptmieter sind, müssen sie sich untereinander einigen.

Beide dürfen in der Wohnung bleiben.

Vielleicht gibt es ja 2 Zimmer, wo sie sich aufteilen können.