Wer bezahlt Schäden an einem Kochfeld in einer Mietwohnung?

3 Antworten

Wer bezahlt Schäden an einem Kochfeld in einer Mietwohnung?

Hallo,

wir sind vor Kurzem umgeozgen. Auszug, Übergabe usw. haben erstmal gut geklappt. Ein paar Tage nach dem Umzug hat mich der alte Vermieter angeschrieben, dass er beim Putzen der Wohnung einen großen Kratzer im Induktionskochfeld gesehen habe und dieses jetzt ersetzt haben will. Ich habe auch meine Haftpflicht schon angeschrieben, aber die weigern sich natürlich den Schaden zu zahlen, weil eine Einbauküche erstens nicht zur Mietwohnung zählt und zweitens Elektrogeräte ausgenommen sind. Seine Versicherung behauptet natürlich das Gegenteil. Jetzt meine Fragen:

    Welche Versicherung wäre in so einem Fall zuständig? Hausrat, Haftpflicht? Und wenn Hausrat...seine oder meine? Kann man überhaupt bei nem Kratzer Ersatz verlangen? Schließlich funktioniert das Kochfeld noch tadellos. Ich würde behaupten, das fällt unter den Rahmen Gebrauchsspuren.

Meine Frau und ich haben eine Einbauküche mitgemietet, so steht es auch im Mietvertrag. In diesem Falle ist der Vermieter für Nachteile, die durch normalen Gebrauch entstehen, und ihre Beseitigung verantwortlich. Da ihr eure Hausratversicherung angeschrieben habt, gehe ich davon aus, dass ihr von dem Kratzer wusstet, und wäre die Funktionstüchtigkeit des Kochfeldes beeinträchtigt, hättet ihr den Vermieter informieren müssen. Habt ihr dem Vermieter das nicht mitgeteilt, dann kann er euch in Regress nehmen.

Aber offenbar ist das Kochfeld voll funktionsfähig. In diesem Falle braucht ihr für einen bloßen Schönheitsfehler nicht aufzukommen. Das trifft auch dann zu, wenn ihr selbst die Einbauküche eingebaut habt und der vorherige Vermieter euch eine Abstandssumme gezahlt hat. Ihr könntet u. U. aus Kulanz und um des lieben Friedens willen einen angemessenen Teil der Abstandssumme zurückerstatten, wenn ihr ihm den Kratzer verheimlicht hattet.

MfG

Arnold

OMGLOLYOLO 
Fragesteller
 05.10.2015, 18:46

Verheimlicht haben wir ihm nichts, es ist ja nur ein Kratzer und der war jetzt für uns nicht der Rede wert. Die Funktion ist ja in keinster Weise beeinträchtigt. 

Wenn Du eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, die diese Schäden einschließt, dann zahlt die PHV den Schaden.

Hast Du diese Schäden nicht miteingeschlossen, dann zahlst Du den Schaden selbst.

Du bist natürlich nur verpflichtet, den Zeitwert zu erstatten.

Es kommt auf die dicke des Kratzers an, Kochfelder mit tiefen Kratzern darf man nicht mehr nutzen.

Woher willst du wissen, dass er den Kratzer nicht selbst hinein gemacht hat ?

Er hat die Wohnung so abgenommen wie er sie abgenommen hat, wenn er jetzt nachträglich noch tausend und ein Mangel gefunden haben will, dann ist das nicht euer Problem, dann hätte er beim Besichtigungstermin anlässlich eures Auszugs eben genauer hinschauen müssen.

OMGLOLYOLO 
Fragesteller
 05.10.2015, 18:00

Ich weiß, dass der Kratzer von uns ist. Daran kann ich mich erinnern, bemängelt hat er ihn allerdings erst hinterher, das stimmt.

DepravedGirl  05.10.2015, 18:01
@OMGLOLYOLO

Ok, wahrscheinlich müsst ihr wegen diesen Unfug jetzt einen Anwalt befragen oder lieb und brav bezahlen.

OMGLOLYOLO 
Fragesteller
 05.10.2015, 18:12
@DepravedGirl

Also da das neue Kochfeld 1000€ kosten soll, werde ich sicher nicht einfach bezahlen, schließlich funktioniert ja noch alles.

DepravedGirl  05.10.2015, 18:14
@OMGLOLYOLO

Würde ich an deiner Stelle auch nicht tun, bei 1000 € lohnt es sich auch einen Anwalt einzuschalten.