Wenn ich plötzlich Geld auf dem Konto habe, muss ich der Polizei sagen woher ich das habe, wenn die mich fragen??

11 Antworten

Bei unklaren Geldeingaengen koennten die Bankmitarbeiter eine Mitteilung an den Geldwaeschbeauftragten machen, der wiederum eine Verdachtsanzeige macht.

Und dann, aber wirklich erst dann, kaeme die Polizei ins Spiel.

Selbst wenn es inkriminierte Gelder waeren, fuer den Verfall oder die Einziehung nach 73 StGB ff oder eine Straftat wegen Geldwaesche, muss der Ursprung des Geldes aber nachgewiesen werden.

"Einfach so" wird, kann und darf die Polizei keine Konten ueberpruefen.

Du bist der Polizei gegenüber keine Auskunft schuldig - aber dem Finanzamt. Und wenn begründeter Verdacht besteht, dass etwas faul ist, kommt auch die Polizei ins Spiel.

Die einzigen, die das wissen und interessiert, sind die Finanzämter und die würden dann schon nachfragen (Geldwäschegesetz)

Die Polizei erhält allenfalls Zugang zu Deinem Kontostand, wenn ein dringender Tatverdacht besteht. Und wenn sie Dir hier etwas beweisen können, kann ein Gericht durch ein Urteil die Beschlagnahmung veranlassen.

Der Polizei vielleicht nicht, aber das Finanzamt wird sich melden. Immerhin wollen die ihre Einkommenssteuer abkassieren ... und wenn du die hinterziehst, dann kommt früher oder später auch die Polizei