Wenn ich den "Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis" habe, muss ich mir dann den Führerschein abholen oder bekomme ich den geschickt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die weitere Vorgehensweise sollte bei der Antragstellung eigentlich erläutert worden sein. Nicht wenige denken aber nicht mehr daran, da bist du nicht allein. ;-) Erkundige dich am Besten bei deiner Führerscheinstelle.

Grundsätzlich wäre das Zuschicken des Führerscheins durch die Bundesdruckerei möglich, muss aber im Regelfall auf dem Antrag vermerkt worden sein.

Das steht doch auf der Bescheinigung drauf?

Normal musst du zum Amt gehen und dort dann den Führerschein gegen die Bescheinigung eintauschen.

Den musst du beim Amt holen, wenn es soweit ist.