Wenn der Opa das Haus an die Enklin überschreibt, was ist mit seinen eigenen Kindern, erbrechtl.?
Mein Opa kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Haus leben und ihm ist eine Überschreibung lieber als ein Verkauf.
Keiner der Beiden (weder mein Vater noch der Andere) haben Interesse in das Haus zu ziehen.
Mein Vater hat nichts dagegen wenn wir das Haus bekommen, im Gegenteil. Doch was ist mit dem anderen Geschwisterteil, besteht da Anspruch? Wenn ja wie viel (in %)?
Ich möchte nicht das irgendwann eine böse Überraschung auf uns zu kommt.
Dankende Grüße
5 Antworten
Frag am besten einen Notar oder Rechtsanwalt. In deinem beschrieben Fall hats schon viel Ärger gegeben. Wenn z.b. der Opa in den nächsten 10 Jahren versterben sollte haben die Erben trotzdem einen Erbanspruch und du müsstest denen was zahlen. Aber genau und wieviel weiß ich das auch nicht. Aber du schreibst gesundheitliche Gründe. Wenn er ins Altersheim will oder irgendwann kommt wird dieses haus als Vermögen gezählt und die Überschreibung könnte/müsste dann wieder rückgängig gemacht werden.
Er lebt schon längere Zeit bei meinem Papa weil er es nicht mehr alleine schafft. Da sind ja einige Punkt zu beachten, ist wahrscheinlich notwendig sich da beraten zu lassen. Zu mal wir in dem Haus auch einiges erneuern müssen und der Erbanspruch wäre ja dann nur auf den Hauswert zum Zeitpunkt der Überschreibung, oder?
Wenn Dein Opa noch lebt, und es dann an euch überschreibt, ist das kein Problem. Wenn er stirbt, und in seinem Testament z.b. festgesetzt hat, dass ihr das Haus bekommt, würde es darauf an kommen, wieviel dein Vater bekommt, da man als Kind einen Pflichtanteil bei der Erbschaft hat.
besser ist an deinen vater überschreiben und dann an dich wegen freibetrag,sonst zahlst noch steuern
Ein Haus kann man nie ohne Einschaltung eines Notars überschreiben, die Problematik kann man mit dem Notar besprechen und regeln, bevor es zu der Überschreibung kommt.
bei meiner familie war das so:
meine großeltern sind gestorben unser haus wurde noch zu lebzeiten an meinen bruder ( enkel) überschrieben. die kinder also zb mutter und tante haben ein recht auf ihr sogenannten pflichtanteil mein bruder musste also meiner mutter und meiner tante den pflichtanteil auszahlen auch vom haus wieviel das in prozent ist das weiß ich leider nicht