4 Antworten

StVO §9(4), Satz 2:

Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

Deine Skizze sieht nicht so aus, als ob ein Abbiegen hintereinander notwendig wäre, ihr hättet also voreinander abbiegen müssen.

Aber so oder so: wenn beide Linksabbieger sind, können sie beide gleichzeitig fahren, entweder voreinander her, oder aneinander vorbei und dann gleichzeitig hintereinander.

(Ausnahme: eines der Fahrzeuge ist ein Bus oder LKW, so dass es bei gleichzeitigem Abbiegen zu eng würde.)

normalerweise können beide gleichzeitig fahren bzw. links abbiegen... sofern es tatsächlich (kommt nur äußerst selten vor) nicht funktionieren würde, müsste man sich per Handzeichen enigen...

Voreinander abbiegen (kein gegenseitiges Umfahren) wäre richtig gewesen.

rechts vor links .... hellrot zuerst ....

JuliusCesar53  22.08.2016, 23:25

:*^D

holgerholger  23.08.2016, 09:06

Und wo ist dabei recht und links? Diese regel hilft hier nicht. Beide müssen sich einigen. Und wenn einer stehen bleibt, kann der Andere fahren. Oder es fahren beide und biegen einfach voreinander ab.

claushilbig  03.09.2016, 07:30

Quark - beide haben kein anderes Fahrzeug von rechts, RvL hat hier also nichts zu sagen ...