Welpe mit Welpenschutzvertrag abgegeben ... wiederholen?
Hallo ...
ich habe mal eine frage...
Wir haben einen Welpen ab gegeben mit einem Welpenschutzvertrag.
Haben eine Schutzgebühr genommen (200€)
Die wollte die Frau uns am ende April 2013 überweisen.
Nun sagt sie uns aber, der Hund sei total verwarlost und verstört, dass Sie die Schutzgebühr nicht bezahlt unter diesen Vorraussetzungen ..
Ich glaube bei der hackt es.. der Hund ist alles andere als verstört und verwarlost ... !!
Dem ging es hier immer ausgezeichnet... Vom Charakter her war er immer ruhiger...
Eher ein Sofa hund...
Kann ich meinen Hund wieder zurück holen ?
Ich habe das Gefühl, dass er es dort nicht gut hat und die Frau verstößt ja auch gegen den Schutzvertrag indem Sie mir gesagt und geschrieben hat, dass Sie die Gebühr eh nicht bezahlen wird.. ich solle mich doch an Ihren Rechtsanwalt wenden !!
Jemand hier der sich damit auskennt ??????
Liebe Grüße
3 Antworten
Die Schutzgebühr wird gezahlt, bevor das Tier den Besitzer wechselt. Da hast Du echt einen Fehler gemacht.
Und diese Schutzverträge sind meistens nicht mal das Papier wert, auf dem sie stehen. Je nachdem, wie der nun formuliert war... Also wirst Du wohl tatsächlich einen Rechtsanwalt aufsuchen müssen, schätze ich. Wenn Du nachweisen kannst, dass er Dir gehört - wenn Du einen Impfpass mit seiner Chipnummer auf Deinen Namen hast zum Beispiel...
es ist ein welpe... ein halbes jahr alt.. er sollte jetzt gechipt werden ... ich habe Unterlagen, wo er in der tierklinik war über die blutwerte und sowas.. reicht das aus ???
Also wenn die Frau selbst schon sagt der Hund wäre verwahrlost und verstört, dann gibt sie damit doch insgeheim zu, dass sie mit damit nicht umgehen kann. Das wären beste Voraussetzungen den Hund wieder zurückzuholen.
Und nichtbezahlte Schutzgebühren, also das geht ja mal garnicht. Wenn sie den Hund damals schon als so verwahrlost empfunden hätte, dann hätte sie den doch nicht mitgenommen. Die sind zu bezahlen und damit Basta.
Aber in deinem Fall würde ich eher dazu tendieren den Hund zurückzuholen. Pfeif auf die 200Euro, Hauptsache dem Hund geht es gut.
Ja im Prinzip schon. Sowas sollte im Schutzvertrag drinnenstehen.
Die Schutzgebühr hättet Ihr vor den Abgabe kassieren sollen. Nun wirds schwer, es kommt darauf an, was genau im Vertrag steht. Wenn der Hund inzwischen verhaltensauffällig ist, gehts ihm bei der Frau wohl nicht so gut. Ich würde in dem FAlle versuchen, ihn zurückzuholen. Viel glück!!
ich bin halt ein mensch mit herz .. eine alleinerziehende mami war das.. machte am anfang auch einen recht netten eindruck ..
Aber dann so ??
Hätte ich denn das Recht Ihn dort wieder weg zu holen ? Er ist seit Montag dort !
richtig !!!
Hätte ich denn das recht, dort hin zu gehen und den Hund einfach mit zu nehmen ??