Welches Strafrech gilt im Internet (international)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gilt das Strafrecht am entsprechenden Tatort. Tatort ist, wo die Tat ausgeführt wird.

Gute Frage! 👍

Mein Verständnis:

Grundsätzlich gilt natürlich das Recht am jeweiligen Tatort. Begehst Du in den USA eine Straftat und wirst dort dafür angeklagt, dann auch nach dortigem Recht.

Aber:

Für den Benutzer einer Internetplattform gilt auch das Recht des Landes aus dem er stammt. Postest Du z. B. hier in DE verbotene Dinge auf einer Plattform im Internet und irgendwer zeigt Dich daraufhin hier dafür an, dann wirst Du auch hier und nach hiesigem Recht bestraft.

Und: Neben dem jeweiligen Strafrecht gelten dort normalerweise auch noch andere Regeln (Community-Richtlinien, festgelegt durch den Inhaber des „Hausrechts“). Da sind oft generell solche Dinge verboten.

Im Internet kommt es darauf an, wo der Standort des Servers ist. Server in DE unterliegen zB deutschem Recht.

Orothred23  05.05.2022, 14:16

Nein, der Tatort zählt, nicht der Serverstandort....

blauerhimmel09 
Fragesteller
 05.05.2022, 14:19
@Orothred23

Aber dann würden doch tatsächlich für Leute im gleichen Chat/Forum unterschiedlich Regeln gelten... was doch ziemlich unfair wäre?

Orothred23  05.05.2022, 14:20
@blauerhimmel09

Wenn es um strafrechtliche Belange geht, ist das so.

john4711  05.05.2022, 14:21
@Orothred23
Nein, der Tatort zählt, nicht der Serverstandort....

Der Serverstandort ist auch Tatort.

blauerhimmel09 
Fragesteller
 05.05.2022, 14:22
@Orothred23

Schade irgendwie :/

Orothred23  05.05.2022, 14:25
@john4711

Nein, ist er nicht.....der Tatort ist der Ort, an dem die Tat begangen wurde. Bei meiner damaligen Anzeige wegen versuchten Betrugs über eBay war der Tatort Augsburg, da dort der Täter gewohnt hat. Ich glaube nicht, dass dort eBay-Server stehen....

john4711  05.05.2022, 14:28
@Orothred23
der Tatort ist der Ort, an dem die Tat begangen wurde.

der auch, ja

Bei meiner damaligen Anzeige wegen versuchten Betrugs über eBay war der Tatort Augsburg, da dort der Täter gewohnt hat.

Wo der Täter wohnt, ist hingegen völlig unerheblich.

Ich glaube nicht, dass dort eBay-Server stehen....

Das müssen sie auch nicht.

Orothred23  05.05.2022, 14:31
@john4711

Das sind jetzt drei Widersprüche hintereinander.....

john4711  05.05.2022, 14:32
@Orothred23
Das sind jetzt drei Widersprüche hintereinander.....

Ein Blick ins Strafgesetzbuch könnte sie auflösen.

Orothred23  05.05.2022, 14:33
@john4711

Na, dann..erhelle mich und poste mir den entsprechenden Paragraphen....

Orothred23  05.05.2022, 14:36
@john4711

Ja, und was besagt der in Absatz 1? Der Tatort ist der oder die Orte, an dem/denen die Tat begangen wurde....in meinem Beispiel also Augsburg.

Und nun zu deiner Widersprüchlichkeit. Wenn deine eingängliche Aussage stimmen würde:

Der Serverstandort ist auch Tatort.

dann hätte in meinem Fall das StGB gar keine Relevanz. Und nu?

john4711  05.05.2022, 14:38
@Orothred23
Ja, und was besagt der in Absatz 1? Der Tatort ist der oder die Orte, an dem/denen die Tat begangen wurde....

… und der Erfolgsort.

in meinem Beispiel also Augsburg.

Das mag ja sein. Aber wenn der Tatort in Augsburg liegt, dann nicht deshalb, weil der Täter da wohnt, sondern weil er dort gehandelt hat.

dann hätte in meinem Fall das StGB gar keine Relevanz. Und nu?

Warum hätte es dann keine Relevanz?

Orothred23  05.05.2022, 14:39
@john4711
Warum hätte es dann keine Relevanz?

Ist die Frage jetzt ernst gemeint?

blauerhimmel09 
Fragesteller
 05.05.2022, 14:40
@john4711

Der Bundesgerichtshof knüpft den Handlungsort iSd § 9 Abs. 1, 1. Fall StGB im Bereich der Cyber-Delikte bei einem aktivem Tun ausschließlich an den Aufenthaltsort des Täters, folglich an den Ort, an dem sich der Täter bei Vornahme der tatbestandlichen Handlung physisch befindet. Unerheblich hingegen ist demnach, wo die durch mediale Übertragung transportierte Handlung ihre Wirkung entfaltet oder an welchem Standort sich der genutzte Server befindet.

john4711  05.05.2022, 14:41
@Orothred23
Ist die Frage jetzt ernst gemeint?

Ja, ich habe keine Ahnung, was Du meinst.

Orothred23  05.05.2022, 14:42
@john4711

Dann denk drüber nach, auch im Hinblick auf das, was blauerhimmel09 grad gepostet hat :-)

john4711  05.05.2022, 14:49
@Orothred23
Dann denk drüber nach, auch im Hinblick auf das, was blauerhimmel09 grad gepostet hat :-)

Daraus ergibt sich auch keine Sinnlosigkeit des Strafgesetzbuchs.

Orothred23  05.05.2022, 14:50
@john4711

Ich rede auch nicht von einer Sinnlosigkeit, sondern von einer Nichtanwendbarkeit.....

john4711  05.05.2022, 14:54
@blauerhimmel09
Der Bundesgerichtshof knüpft den Handlungsort iSd § 9 Abs. 1, 1. Fall StGB im Bereich der Cyber-Delikte bei einem aktivem Tun ausschließlich an den Aufenthaltsort des Täters, folglich an den Ort, an dem sich der Täter bei Vornahme der tatbestandlichen Handlung physisch befindet.

Das ist umstritten. (Stichwort: „virtuelle Anwesenheit“)

Davon abgesehen bleibt natürlich auch der Erfolgsort Tatort. (Mir ist klar, dass Du Dich darauf nicht bezogen hast.)

john4711  05.05.2022, 14:55
@Orothred23
Ich rede auch nicht von einer Sinnlosigkeit, sondern von einer Nichtanwendbarkeit.....

Ja, richtig, Du hattest geschrieben, das Strafgesetzbuch hätte dann keine Relevanz. Verstanden habe ich trotzdem nicht, wie Du darauf kommst.

Orothred23  05.05.2022, 14:57
@john4711

Weil der Serverstandort nicht in Deutschland ist? Muss man das Offensichtliche wirklich erwähnen?

john4711  05.05.2022, 14:59
@Orothred23
Weil der Serverstandort nicht in Deutschland ist? Muss man das Offensichtliche wirklich erwähnen?

Aber der Täter hat doch in Deutschland gehandelt! Kann es sein, dass Dir gerade nicht bewusst ist, dass dieselbe Tat mehrere Tatorte haben kann? Es können doch der Aufenthaltsort des Täters und der Serverstandort Tatorte sein.

Orothred23  05.05.2022, 15:01
@john4711

Das ist mir durchaus bewusst. Und nun lies nochmal, was blauerhimmel09 gepostet hat....

john4711  05.05.2022, 15:06
@Orothred23
Das ist mir durchaus bewusst.

Wenn Dir das bewusst ist, dann verstehe ich nicht, warum in Deinem Fall das Strafgesetzbuch irrelevant sein sollte, wenn der Server im Ausland stünde. Dann könnte doch ein Tatort im Inland und einer im Ausland liegen.

Und nun lies nochmal, was blauerhimmel09 gepostet hat....

Er hat die Meinung des BGH zum Handlungsort wiedergegeben. Aber unabhängig davon, dass der BGH da selbst auch nicht immer ganz einheitlich ist und es wenige Entscheidungen dazu gibt, weil es allein auf den Serverstandort fast nie ankommt, würde sich für das deutsche Recht ja nichts ändern, wenn – in Deinem Fall – der Serverstandort auch noch Tatort wäre. Das StGB wäre weiterhin anwendbar.

Orothred23  05.05.2022, 15:12
@john4711

Ja gut.... Gegen jemanden, der sich besser auskennt als der BGH, kann ich nicht argumentieren, nicht mal mit klaren eigenen Erfahrungen....

john4711  05.05.2022, 15:15
@Orothred23
Gegen jemanden, der sich besser auskennt als der BGH, kann ich nicht argumentieren,

Das könnte ich auch nicht.

nicht mal mit klaren eigenen Erfahrungen....

Deine Erfahrungen stehen doch zu dem, was ich geschrieben habe, gar nicht im Widerspruch. Du hast behauptet, Augsburg sei in Deinem Fall ein Tatort gewesen. Da waren wir uns doch einig. Es ging doch nur darum, ob der Serverstandort auch noch Tatort sein kann.