Welcher Kinderfreibetrag 1.0 oder 0.5 wird bei alleinerziehender Mutter, die Unterhaltsvorschuss bezieht, eingetragen?

3 Antworten

Wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt, ein "ganzes" KInd und Steuerklasse 2 würde mir mal gesagt.


ChristinaPK 
Fragesteller
 15.07.2015, 19:44

Der Meinung waren wir bis heute auch. Nun heißt es heute beim Finanzamt plötzlich, da sie Unterhaltsvorschuss bezieht, nur 0.5 Kind...und ich finde im Netz nichts aussagefähiges, was uns weiter hilft

MenschMitPlan  15.07.2015, 22:06
@ChristinaPK

Dann schau ins Einkommensteuergesetz, da stehts genau so drin.

ChristinaPK 
Fragesteller
 17.07.2015, 10:01

..

ChristinaPK 
Fragesteller
 17.07.2015, 10:04

bei Unterhaltsvorschuss bleibt es bei 0.5 Kind ... danke für die Mühe .. LG

Wenn der Kindsvater sich aus der Verantwortung gezogen hat, also auch keinen Unterhalt bezahlt, dann wird dir der ganze Kinderfreibetrag zugeteilt. Anders ist es, wenn der Kindsvater zu seiner Verantwortung steht und auch Unterhalt bezahlt. Dann müsst ihr euch den Freibetrag je zur Hälfte teilen.

ChristinaPK 
Fragesteller
 17.07.2015, 09:58

das ist bekannt...es geht um den Unterhaltsvorschuss...trotzdem lieben Dank für die Mühe... LG

Also eine Freundin von mir hat mir das gleiche erzaehlt (ist schon lange her), dass das Finanzamt auch gesagt hat, mit Unterhaltsvorschuss gibt es keinen vollen Freibetrag.

Ich finde das nicht fair, weil erstens ist der Unterhaltsvorschuss ja immer noch unter dem Mindestunterhalt, vor allem aber sehe ich es nicht ein, dem Vater, der eh schon nichts zahlt, daraus einen  finanziellen Vorteil erwachsen zu lassen, dass ein ein Kind hat (und wenn es nur 2 Cent sind, nicht). Obwohl mir der volle Freibetrag ja auch nur eine kleine Ersparnis beim Solizuschlag bringt, in der Kirche bin ich nicht und auf die Lohnsteuer selbst hat der Freibetrag ja keine Auswirkungen mehr.

Bei mir war es so (ich habe 2 x 6 Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten), dass ich auf der (frueheren) Lohnsteuerkarte immer nur das halbe Kind hatte, aber jedes Jahr meinen Einkommenssteuerjahresausgleich gemacht habe und dort den vollen Kinderfreibetrag fuer meine 2 Kinder beantragst habe, mit der Begruendung (zum Ankreuzen auf dem Bogen), dass der Kindsvater nicht zu 75 % seinen Verpflichtungen beim Unterhalt nachkommt.

Und ich habe jedes Jahr jeweils den vollen Freibetrag fuer meine Kinder auch bekommen, bis auf ein Jahr, da gab es ihn aber aufgrund meines Einspruchs am Ende doch.

Von Unterhaltsvorschuss habe ich denen gar nichts reingeschrieben, wurde ja auch nicht gefragt.

Mit anderen Worten, ich habe 2 x 6 Jahre den vollen Freibetrag trotz Unterhaltsvorschuss beim Finanzamt beantragt und auch bekommen. Es gab nie Nachfragen, mit anderen Worten, es hat keiner bemerkt, dass das so nicht okay ist.  

petrapetra64  16.07.2015, 09:02

Hier noch ein Auszug aus dem Netz:

[Übertragung der Freibeträge Zeilen 38–43]

Die Übertragung des Kinderfreibetrags ist bei geschiedenen, dauernd getrennt lebenden Eltern oder Eltern nichtehelicher Kinder möglich, wenn ein Elternteil nicht unterhaltsverpflichtet ist (zu niedrige Einkünfte) oder seiner Unterhaltspflicht im Jahr nicht ausreichend (d. h. zu weniger als 75 % des festgelegten Betrags) nachkommt (Zeile 38). Eine Übertragung ist nicht möglich, wenn Unterhaltskosten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt worden sind (Zeile 39). Mit der Übertragung verliert der Elternteil ohne Freibetrag auch sämtliche anderen kindabhängigen Steuervergünstigungen.

Sobald der verdoppelte Freibetrag beantragt wird, ist in Zeile 6 der volle Kindergeldanspruch einzutragen.

https://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-kind.html

petrapetra64  16.07.2015, 09:33
@petrapetra64

Hier auch noch mal das Gesetz $ 32 Estg Kinderfreibetrag

ganz am Ende:

7Eine Übertragung nach Satz 6 scheidet für Zeiträume aus, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden

ChristinaPK 
Fragesteller
 17.07.2015, 10:00
@petrapetra64

lieben Dank für die Antworten...ich war wohl zu "dusselig" vernünftig zu googlen ;-) .. LG