Welchen Anteil muss ich zahlen wenn ich anfange zu arbeiten?

4 Antworten

Mit 1300 € Nettoeinkommen bist du als unter 25 jähriges Kind bei diesem Bedarf von 840 € / 3 Personen = 280 € + derzeit für dich min.noch 345 € Regelbedarf ( 18 - 24 ) für den Lebensunterhalt = min.625 € aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus.

Und nein, dass war es dann noch nicht mit diesen 280 € und dein Leistungsanspruch würde mit Aufnahme deiner Beschäftigung auch nicht automatisch entfallen, da käme es dann auf den Zufluss ( Zuflussprinzip ) und die Höhe deines Brutto und Nettoeinkommens an.

Zu diesen 280 € Kopfanteil für die Warmmiete käme dann min.noch dein Kopfanteil vom Abschlag für den normalen Haushaltsstrom, den deine Mutter im Regelfall monatlich an den Energieversorger zahlen muss.

Sollten dann keine weiteren Kosten die kopfanteilig aufgeteilt werden müssten dazukommen, dann musst du dich dann mit deiner Mutter selber einigen ob du ihr ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung zahlst oder das dann alles selber übernimmst.

Sofern du genug Geld verdienst um deine Anteile zu zahlen , fällst du auf der Bedarfsgemeinschaft raus.

natürlich musst du deiner Mutter dann deinen Anteil zur Miete , Strom und Gas zahlen.

deine Mutter bekommt dann trotzdem noch den Regelsatz 2x und die Miete und Gas ( 2/3 davon )

Bei 1.300 € netto fällst Du vermutlich aus der Bedarfsgemeinschaft heraus und Deine Mutter, die vermutich Vorsitzende der BG ist, erhält Deinen Regelbedarf nicht mehr für Dich + Dein Mietanteil wird nicht mehr vom Jobcenter erstattet.

Ob Du Deiner Mutter dann von Deinem Netto "Kostgeld" gibst oder Dich selbst versorgst, mußt Du entscheiden bzw. müßt Ihr intern klären.

Deinen Mietanteil mußt Du dann von Deinem Netto an Deine Mutter zahlen.

Das musst du mit deiner Mutter klären. Am Einfachsten wäre es vermutlich, ihr das zu zahlen, was sie weniger vom Jobcenter bekommt.

Gesetzliche Regelungen gibt es da nicht. Schließlich handelt es sich um eure familiäre Haushaltskasse.