Welche Voraussetzungen gelten für ein gemeinsames Konto?

9 Antworten

Generell kann man mit jeder volljährigen Person ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Damit Ihr beide darüber unabhängig verfügen könnt, braucht Ihr ein Oder-Konto.

Zu beachten ist beim Gemeinschaftskonto, so bequem es auch ist, dass es auch Nachteile bzw. Risiken gibt:
- Es kann Schenkungssteuer anfallen, wenn einer der beiden Inhaber mehr Geld einzahlt.
- Falls es sich um ein gemeinsames Tagesgeldkonto handeln soll, kann bei Unverheirateten kein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge eingereicht werden. Damit fällt auf jeden Fall die Abgeltungssteuer an.
- Es haften beide gesamtschuldnerisch für ein etwaiges Minus auf dem Konto.
- Beim Oder-Konto könnte ein Inhaber das Konto leerräumen.
- Das Konto kann ohne Einverständnis des anderen auch in ein Und-Konto umgewandelt werden.
Quelle: https://www.gemeinschaftskontovergleich.de

Der Vorteil ist natürlich die bequeme Handhabe bei gemeinsamen Zahlungen oder Einnahmen, aber man sollte vorab genau prüfen, ob genügend Vertrauen da ist und ob es steuerlich relevant wird.

Dieses Auskunft kostet Dich einen einzigen Telefonanruf bei Deiner Bank.

Eine Zeichnungsberechtigung kannst Du für jede x-beliebige Person eintragen lassen.


Es ist mir unverständlich, warum Du den Umweg über das Internet und dieses Forum nimmst. Hier wird Dir niemand konkret sagen können, wie das von Deiner Bank gehandhabt wird.

Dein Telefon beißt Dich nicht und versetzt Dir auch keinen Stromschlag!

Hi! Es stellt sich zunächst die Frage nach dem Hintergrund. Bei einem Gemeinschaftskonto seid ihr beide quasi eine GbR und jeder ist Kontoinhaber und muss für das Konto vollumfänglich persönlich gegenüber der Bank haften. Wenn das euer Wunsch ist, dann müsst ihr das Konto lautend auf euer beider Namen eröffnen und zusammen zur Bank gehen.

Andere Variante: Konto lautet auf eine von Euch, die andere wird Bevollmächtigte. Karten und Onlinebanking auch kein Problem. Inhaltlich fast das gleiche aber Haftungsmässig eben nicht.

Rest musst Du mit der Bank besprechen. Gruss

Das ihr beide damit einverstanden seid, das das jeweilige Einkommen auf dieses Kontogehen und dass von diesem Konto die laufenden Kosten von euch beiden abgebucht werden können.

Und jeder den Kontoeröffnungsantrag unterschrieben hat und jeder von euch eine Kontovollmacht hat.


Ich hatte von meiner Mutter eine Bankvollmacht, das war kein Problem. Gemeinschaftskonto müsste aber genau so gehen. Beide hingehen, unterschreiben, fertig.