Welche Versicherung zahlt, wenn man selbst aus Versehen seine eigene Haustür kaputt gemacht hat?

3 Antworten

Glasbruchversicherung sofern vorhanden (oft als Zusatz der Hausrat- oder Gebäudeversicherung)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jupp, die Glasversicherung.

Tjonsen 
Fragesteller
 09.06.2020, 19:20

es war die haustür der schwiegereltern wir haben keine glasversicherung nur hausrat und haftpflicht

verreisterNutzer  09.06.2020, 19:22
@Tjonsen

Wer hat sie beschädigt? Und besteht ein gemeinsamer Haushalt?

Valnar25  09.06.2020, 19:30
@Tjonsen

Wenn du die Haustür der Schwiegereltern beschädigt hast, dann reguliert den Schaden deine Privathaftpflicht, wenn du nicht mit den Schwiegereltern im selben Haushalt lebst.

Tjonsen 
Fragesteller
 09.06.2020, 19:35
@Valnar25

ich hab sie beschädigt aus versehn mit dem Laubläser dagegen gerumst und der glaseinsatz ist kaputt gegangen. nein wir wohnen hier allein Schwiegereltern sind Eigentümer aber mit andrem wohnsitz

Valnar25  09.06.2020, 19:43
@Tjonsen

RudiRatlos67 hat sich hierzu vollkommen korrekt geäußert. Wenn ihr die Scheibe in einer Glasversicherung hättet versichern KÖNNEN (wenn ihr die einzigen seid, die das Objekt und diese Tür nutzen), dann besteht kein Versicherungsschutz über die Haftpflicht.

Tjonsen 
Fragesteller
 09.06.2020, 19:51
@Valnar25

aber ich bin ja nicht besitzer dieser tür warum zahlt dann keine versicherung das leuchtet mir jetzt nicht ein ?

wenn ich ausversehn von jemand andren was kaputt mach dann muss doch eine versicherung greifen für was hab ich eine haftpflicht wenn genau bei solchen dingen dann nicht greift. egal ob ich glas kaputt gemacht hab es ist eine haustür wo zufällig einen glaseinsatz hat wenn die ganze haustür beschädigt wäre nicht nur das glas dann würde sie greifen ?

Valnar25  09.06.2020, 19:54
@Tjonsen
hat wenn die ganze haustür beschädigt wäre nicht nur das glas dann würde sie greifen ?

Genau. Weil du dich dagegen nicht separat versichern könntest.

Tjonsen 
Fragesteller
 09.06.2020, 19:58
@Tjonsen

@Valnar dann past die aussage von eben aber nicht von dir : Wenn du die Haustür der Schwiegereltern beschädigt hast, dann reguliert den Schaden deine Privathaftpflicht, wenn du nicht mit den Schwiegereltern im selben Haushalt lebst.

verreisterNutzer  09.06.2020, 20:03
@Tjonsen

Zunächst mal ist es so, dass versicherte Haftpflichtschäden einen Verstoß gegen den Schadensersatz Paragraphen darstellen müssen: wer fremdes Eigentum WIDERRECHTLICH beschädigt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Mietsachsche ist einem aber anvertraut, deshalb ist die Benutzung und evtl Schäden daran nicht widerrechtlich sondern ein unversicherter Eigenschaden. Dann gibt es in der PHV den optionalen Baustein "Mietsachschäden" der Schäden an gemieteten Sachen einschließt sofern man sich nicht anderweitig separat dagegen versichern kann. Gegen Glasbruch kann sich der Mieter aber separat versichern, deshalb ist Glasbruch an der Mietsachsche im Baustein Mietsachschäden ausgeschlossen.

verreisterNutzer  09.06.2020, 20:06
@Tjonsen

Dem steht aber entgegen, dass Du dich bei den Schwiegereltern eingemietet hast. Für die Versicherung sind es deshalb keine fremden Personen, sondern deine Vermieter.

Tjonsen 
Fragesteller
 09.06.2020, 20:09
@Valnar25

ok, soll das ein witz sein nur weil glas drin ist ? wenn ich sie jetzt mehr demoliere weil ich zum beispiel beim streichen der hausfassade was vom gerüst gefallen ist würde sie zahlen? also mach ich sie noch mehr kaputt dann zahlt sie? also eine versicherung sollte schon abwägen wie oft jemand kommt um einen schaden zu regulieren und danach handeln und nicht sagen das ist glas in der haustür das geht mich nix an traurig traurig echt. der glaseinsatz kostet weniger wie die ganze haustür

Valnar25  10.06.2020, 10:02
@Tjonsen

Weil mir nicht bewusst war, dass deine Schwiegereltern deine Vermieter sind. Ich dachte du wärst bei denen zu Besuch gewesen.

Valnar25  10.06.2020, 10:03
@Tjonsen

Die Versicherung richtet sich nach ihren Versicherungsbedingungen, die du zur Kenntnis genommen und akzeptiert hast.

verreisterNutzer  10.06.2020, 10:47
@Tjonsen
nur weil glas drin ist ? wenn ich sie jetzt mehr demoliere weil ich zum beispiel beim streichen der hausfassade was vom gerüst gefallen ist würde sie zahlen?

genau so ist es

also mach ich sie noch mehr kaputt dann zahlt sie?

Sofern das unbeabsichtigt passiert, ja. Es kommt dabei auf die Kausalität an. Wenn ein versichertes Schadensereignis zum Glasbruch führt, dann ist der Schaden am Glas über die Mietsachschäden mit versichert. Ist es umgekehrt, dass der Glasschaden zur Beschädigung der Tür führt, dann ist nur der Schaden an der Tür versichert, das Glas bliebe weiterhin allein durch die Glasbruchversicherung versichert.

Gutes Beispiel dafür ist ein Sturmschaden:

Der Sturm >8 bft, drückt ein Fenster auf in dem die Verrigelung nicht stand hält. Das Fenster wird aufgeschleudert und knallt gegen die Schrankwand, wodurch das Glas zerbirst. Dann ist der gesamte Schaden ein Sturmschaden und wird von der Gebäudeversicherung reguliert. Es geht sogar noch weiter: Die Schrankwand hat auch noch Schaden genommen, egal ob Holz oder Glas, auch dieser Schaden ist von der Gebäudeversicherung gedeckt, da sich nicht ein versichertes Ereignis der Hausratversicherung verwirklicht hat, sondern der Schaden am Hausrat in Kausalität zum Sturmschaden entstanden ist.
Und nioch weiter: Es muss bei diesem Schaden weder in Hausrat noch in der Gebäudeversicherung Elementarschäden versichert sein, trotzdem wären Schäden durch eintretendes Regenwasser bei diesem Gesamtschaden ebenfalls versichert, weil immernoch der Sturmschaden allem voran steht und alle weiteren Schäden in Kausalität zum ursprünglichen Schaden entstanden sind.

Nun der gleiche Schaden hervorrgerufen durch Spannungen im Glas die eines Tages zum bersten der Scheibe führen:

Das Fensterglas fällt auf die Schrankwand und richtet dabei Schäden am Mobiliar an, es beginnt zu regnen und Teppich sowie Mobilliar werden vom Regenwasser beschädigt, dann wäre der gesamte Schaden nur über eine Gebäude- Glasversicherung versichert. In allen anderen Versicherungen hätte sich keine versicherte Gefahr verwirklicht.
Versicherte Gefahren Hausrat:
Einbruch, Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Diebstahl, Vandalismus, Raub
Sowie mögliche Hausrat- Elementarschäden (optional versicherbar):
Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Vulkanausbruch, Überschwemmung, Rückstau, Muren und nichts von dem hat zum Schaden geführt.

Versicherte Gefahren der Gebäudeversicherung:
Sturm, Hagel, Brand, Rohrbruch, sowie die optionalen Einschlüsse Elementarschäden und auch davon hat sich keine Gefahr verwirklicht. Also ein soweit komplett unversichertes Schadensereignis....

Eindringendes Regenwasser ist kein Leitungswasser und auch kein Rückstau.... muss man dabei auch wissen.

Lediglich eine bestehende Gebäude- Glasversicherung würde den Schaden Schaden komplett regulieren, eben weil alles in Kausalität zum geborstenen Glas passiert ist.

Power100  10.06.2020, 15:27
@Tjonsen

dann wirst du es selbst zahlen müssen - außer die Schwiegereltern haben eine Glasversicherung

Tjonsen 
Fragesteller
 10.06.2020, 16:40
@verreisterNutzer

Und wie ist es wenn mein Hund das verursacht hat greift dann die hundehaftpflichtversicherung?

Valnar25  10.06.2020, 17:06
@Tjonsen

Gleiches Problem, gleicher Ausschluss.

Kuga50  11.06.2020, 09:29
@Tjonsen

Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, oder um ein Mehrfamilienhaus?

Nach meinem Kenntnisstand, kann ein Mieter einen Glaseinsatz einer Haustür bei einem Mehrfamilienhaus nicht mitversichern. Müsste also normaler weise über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein.

Eine Glasversicherung deckt nur die Schäden an der gemieteten Wohnung, oder an einem gemieteten Einfamilienhaus ab.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Hauseigentümer eine Glasversicherung hat, worüber der Glasschaden der Haustür versichert ist.

Auch stellt sich die Frage, in welchem Auftrag du mit dem Laubbläser tätig warst. Geschah dies im Auftrag deiner Schwiegereltern, dann dürfen diese den Glasschaden selbst zahlen.

Grundsätzlich nur eine Glasversicherung, welche genau kann man nur sagen, wenn man die genauen Fakten kennt.

Wer ist Eigentümer der Tür?

Gehört die Tür zur Mietsachsche?

Haustür oder Wohnungstür?

Wer hat sie beschädigt? (Mieter oder Eigentümer)

Tjonsen 
Fragesteller
 09.06.2020, 19:21

die Hauseingangstür der Schwiegereltern wir sind in Miete

verreisterNutzer  09.06.2020, 19:29
@Tjonsen

Sofern die Haustür nicht ausschließlich von euch als Mieter benutzt wird, ihr also Gemeinschaftsbesitz beschädigt habt, ist es ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.

Bei Alleinnutzung kann nur die Hausratglasversicherung helfen.

wattdennnu2  09.06.2020, 19:29

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Glasbruchschäden nicht auf!

verreisterNutzer  09.06.2020, 19:33
@wattdennnu2

Das stimmt so nicht....

Die private Haftpflichtversicherung tritt nicht bei Glasbruchschaden an der Mietsachsche ein, wohl aber bei Glasbruchschaden an fremdem Eigentum

verreisterNutzer  09.06.2020, 19:37
@wattdennnu2

Es gilt in der PHV mit Mietsachschäden der Grundsatz, nicht versichert ist das wogegen der Mieter sich separat versichern könnte. Sprich Glas das zur Mietsachsche gehört ist ausgeschlossen, weil eine separate Hausrat-Glasversicherung auch Glas- Schäden an der Mietsachsche übernimmt.

wattdennnu2  09.06.2020, 19:42
@verreisterNutzer

...das ist mir bekannt. Ich habe dir für deinen ersten Kommentar schon einen "Daumen" gegeben.

kalenderdose  09.06.2020, 22:09
@wattdennnu2

Es gibt durchaus PHV-Tarife, die für Glasbruchschäden an der Mietsache aufkommen.

wattdennnu2  10.06.2020, 07:03
@kalenderdose

...die für jedermann (-frau) frei zugängig sind? Dann bin ich dankbar, wenn du Beispiele (Plural!) nennst.

verreisterNutzer  10.06.2020, 10:57
@kalenderdose

Ich schließe mich der Frage von wattdennu2 an und würde auch zumindest gerne mal einen Haftpflichttarif kennenlernen in dem Glasbruch unter Mietsachschäden mit versichert ist.

Der Grundsatz des "Ausschlusses anderweitig versicherbarer Risiken" ist nicht nur Bestandteil der PRIVATEN Haftpflichtversicherung, sondern zieht sich durch alle Sparten und bestätigt sich nur durch sehr wenige Ausnahmen.

Allerdings steht es natürlich jedem Risikoträger frei, besondere zusätzliche Gimmiks in seinen Tarifen zu verankern.

verreisterNutzer  10.06.2020, 11:09
@verreisterNutzer
Allerdings steht es natürlich jedem Risikoträger frei, besondere zusätzliche Gimmiks in seinen Tarifen zu verankern.

Um mal zu verdeutlichen worum es dabei geht:

bis vor wenigen Jahren waren Be- und Entladeschäden von Kfz, ausschließlich versicherte Risiken der Kfz Haftpflichtversicherung gegen Rückstufung der SF Klasse. Die PHV hat diese Schäden kategoriusch ausgeschlossen da sie unter Benutzung eines versicherungspflichtigen Kfz fallen.

Letztendlich beginnt die Benutzung eines Kfz mit dem Entriegeln der Türen mittels Fernbedinung. Der Schaden durch den Einkaufswagen am fremden Kfz ist somit ein Be- und Entladeschaden sobald die Türen des eigenen Kfz entriegelt sind. Die Folge waren unzählige Versicherungsbetrüge der privaten Haftpflichtversicherung, denen die Hucke vollgelogen wurde und solche Schäden grundsätzlich nie passierten wenn das Kfz bereits in Gebrauch, sprich geöffnet, war.

Inzwischen wurde dieser Versicherungsbetrug gegen minimalen Mehrpreis in der PHV Versicherung legalisiert. Entgegen der sog. Benzinklausel gibt es heute viele Premium PHV Tarife, die das Risiko Be- und Entladeschäden einschließen.

Allerdings ist der Versicherungsbetrug bei Glasschäden wesentlich leichter nachzuweisen, deshalb besteht hier zur Zeit noch der Grundsatz, des Ausschlusses anderweitig versicherbarer Risiken, in geschätzt, vollem Umfang.

Valnar25  10.06.2020, 15:36
@kalenderdose
Es gibt durchaus PHV-Tarife, die für Glasbruchschäden an der Mietsache aufkommen.

Ich kenne keinen einzigen und warte, wie die Kollegen, auf deine Nennung. Da könnte man ja über großangelegte Umdeckungen nachdenken.

kalenderdose  10.06.2020, 18:17
@wattdennnu2

Ich glaube, dass wir beide diesbezüglich schonmal das Vergnügen miteinander hatten. Nein, frei zugänglich sind die nicht. Da muss man schon einen Makler finden, der da entsprechende Deckungskonzepte durch die VEMA e. G. nutzen kann.

kalenderdose  10.06.2020, 18:19
@verreisterNutzer

Das ist bspw. bei den VEMA-Deckungskonzepten der BSG Basler und der AIG der Fall. Da geht es nicht darum, ob Glasbruch gesonder versicherBAR ist, sondern ob es versichert ist. Besteht keine gesonderte Glasbruchversicherung, sind Glasbruchschäden als Mietsachschäden in diesen PHV-Tarifen mitversichert.

wattdennnu2  10.06.2020, 18:25
@Valnar25

...die Antwort ist da...

RayLaMue  11.06.2020, 14:31
@kalenderdose

Du nennst meinen aktuellen Lieblingstarif. Dieser Tarif bräuchte nur eine ganz kleine Abänderung, dann wäre er meiner persönlichen Meinung nach der beste Tarif Deutschland.