Welche strafe für Ausübung seiner nekrophilie?

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es ist trotz alledem mindestens störung der totenruhe... bis zu 3 jahre haft und sicherlich auch psychatrisches gutachten

Solch ein Individuum wird erst einmal von einem Klapsmüller überprüft, dann entscheidet sich, ob er gerichtlich belangt wird oder aber in die Klapsmühle einfährt. M.E. ist er dort genau richtig aufgehoben.

§ 190 StGB gibt darüber Auskunft.

störung der totenruhe mehr dürfte das leider nicht sein denke ich..