Welche Kündigungsfrist laut Manteltarifvertrag?

4 Antworten

>>Falls im Arbeitsvertrags oder Tarifvertrags nicht andere Kündigungsfristen vereinbart worden sind, kommt die gesetzliche Frist von zwei Wochen zur Anwendung.

>>§ 622 Abs.3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

>>Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt innerhalb einer ausdrücklich vereinbarten Probezeit zwei Wochen. Hier ist die Kündigung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Kündigungsfrist gilt sowohl für eine Kündigung durch den Arbeitgeber als auch für eine Kündigung durch Arbeitnehmer.Nach Ablauf der Probezeit kann nur mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ordentlich gekündigt werden kann.

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Arbeitsrecht/Kuendigung/Kuendigungsfrist.html

Das müsste im Arbeitsvertrag stehen. Wenn nichts drin steht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit. Wo man jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Was auch kein Problem sein dürfte. Nur meine Tochter hat einen neuen Arbeitsvertrag in einer verantwortungsvollen Position. Da ist die Kündigungsfrist schon in der Probezeit einen Monat lang.

chrischi191983 
Fragesteller
 24.01.2010, 16:31

Danke für deine Antwort, wie lange ist dann die Gesetzliche Gündigungsfrist? ich dachte immer innerhalb von drei Tagen...?

Virginia47  24.01.2010, 16:46
@Virginia47

Aber Du könntest auch sofort einen Aufhebungsvertrag machen - im beiderseitigen Einverständnis.

du hast in der probezeit eine kündigungsfrist von 2 wochen..

Schau in deinen Arbeitsvertrag, kann 0 bis 3 Tage sein, meist gestaffelt nach Bestehen des Vertrages.

chrischi191983 
Fragesteller
 24.01.2010, 16:28

Wenn es im Arbeitsvertrag stehen würde dann hätte ich die Frage nicht gestellt.

HHSthp  24.01.2010, 16:29
@chrischi191983

Dann schau in den Manteltarifvertrag. Ohne Gewerkschaftsmitglied zu sein, kann man den nicht online einsehen. Dein Chef muss dir den ja ausgehändigt haben.
Meiner hatte mir einen gegebeen. Allerdings nicht Gastätten... sondern Metall