Welche Arbeitszeitregelung gilt für eine Metzgerei-Angestellte (ganztags - ohne Arbeitsvertrag)?

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Grundsätzlich gilt gesetzlich eine Arbeitszeit von maximal 8 Stunden. Diese darf in Ausnahmefällen auf 10 Stunden ausgedehnt werden, dann muss das allerdings so ausgeglichen werden, dass in einem Zeitraum von 6 Monaten ein durchschnitt von 8 Stunden werktäglich erreicht wird.

FeldKobold  01.06.2011, 09:55

Google mal Arbeitszeitgesetz, da findest du eine menge.

Verstehe die Überschrift nicht: Die Angestellte hat KEINEN ARBEITSVERTRAG?

Wo gibts denn sowas?

FeldKobold  02.06.2011, 23:39

Gibt's eben nicht. Sie hat einen mündlichen.

Also erst einmal: Natürlich gibt es einen Vertrag - nämlich einen mündlichen. Im Arbeitsrecht gibt es keine Formvorschriften, sie hat dort gearbeitet und die Arbeit wurde angenommen und bezahlt = Arbeitsvertrag! Aber nun zu Deinem Problem. Es gibt das Arbeitszeitgesetzt, dort ist ganz klar geregelt:

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.**

Also sollte die Mitarbeiterin mal um ein ruhiges Gespräch bitten und ihren Standpunkt verdeutlichen.

Kein Arbeitsvertrag, kein Tarifvertrag? Dann gelten die gesetzlichen Regelungen: 6-Tage-Woche und 8-Stunden-Tag. Zu finden im §3 Arbeitszeitgesetz http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html .Der Sonntag ist arbeitsfrei (§9 ArbZG).