Weitere Rechte nur nach Nacherfüllung?

4 Antworten

Meine Meinung ist, das jedem (wir alle machen Fehler) das auch so im Warenverkehr ,einmalige Nachbesserung, und dann eine Rückabwicklung
erfolgen sollte das durch Gesetz und nicht durch die AGB ausgehöhlt werde.
Das Verjährungsfristen, die doch auch sein müssen , nicht eine Zwangsunterschrift des Verklagten, ausgehöhlt werden kann. Was verjähren sollte einfacher für jedermann sein .

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914

Also grundsätzlich kann der Käufer entscheiden ob er die Lieferung einer mangelfreien Sache (Umtausch), oder die Beseitigung des Mangels (Reparatur) verlangt.

Der Verkäufer muss dann mitspielen - es sei denn, dass die Wahl des Kunden unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Dazu heißt es im § 439 BGB, dass der "Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte" entscheidend ist.

Erst im Falle der gescheiterten Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder einer Verweigerung des Verkäufers kommen dann neue Rechte ins Spiel - nämlich der Rücktritt vom Kaufvertrag und ein evt. Schadensersatz.

Genau, Minderung und Rücktritt vom Kaufvertrag (und/oder Schadenersatz) sind nachrangige Rechte. Vorrangig hat der Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung.

Die WUMS-Rechte- lang ist's her, das wir das in WL hatten....

Warenumtausch, Umtausch (gegen Geld), Minderung, Schadensersatz

Was steht in den Lieferbedingungen? Was hängt im Laden als Ladengesetz aus?

War das nicht so, dass die unterschriebenen Geschäftsbedingungen das genauer definierten ( zumindest war das so in den 80er Jahren  *roll eyes* - ich habe es glücklicherweise nie mehr so genau gebraucht)?


kragenweiter  19.02.2017, 17:47

Ähm, sorry, das ist nicht nur lange her, sondern heute auch nciht mehr aktuell. Seit der Schuldrechtsreform in den Nuller-Jahren geht das heute anders.

Logindata  19.02.2017, 18:03
@kragenweiter

Danke fürs Updaten.
Genau deswegen hatte ich das dazu geschrieben, weil manche Dinge sich eben ändern in den Zeitläuften....