Weihnachtsgeld - Kollegin ja, ich nein

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Wenn das alle bekommen, darf da keine Ausnahme gemacht werden. höchsten in der Höhe bei bestimmten Gruppen der Mitarbeiter. Aber wenn andere bekommen hast auch Du einen Rechtsanspruch.

http://www.finanztip.de/recht/a/weihnachtsgeld.htm

Mirach  18.11.2012, 20:19

Danke

Wir haben uns im Vorfeld über das Weihnachtsgeld unterhalten, deshalb wusste ich, dass sie welches erhält und ging davon aus, dass ich es auch bekomme.

Es kann sein dass die Kollegin einen anderen Vertrag hat.

Unter anderem fragte er, ob er zur Zahlung verpflichtet sein - sie hat dies verneint, weil keine Regelung im Arbeitsvertrag steht.

Richtig, wenn nichts im Vertrag steht, dann ist es einzig und allein die Entscheidung des Arbeitgebers.

Was kann ich nun tun? Ich hatte das Geld schon fest eingeplant und jetzt wirft es mich völlig aus der Bahn...

Nichts können Sie machen.

Planen sollte man nur mit etwas, was man hat.

Es hängt meiner Meinung nach auch davon ab wie lange du in der Firma bist (Anteilig für die Zugehörigkeit).

Alexuwe hat recht "Branche und den Tarifvertrag an !"

Rede mit dem Chef oder Betriebsrat.

Suche das Gespräch mit deinem Chef. Er muss sich ja im Klaren sein das solche Aktionen die Motivation am Arbeitsplatz nicht gerade fördert.

Was ist hiermit?

Gleichbehandlungsgrundsatz

Hiernach darf der Arbeitgeber keinen Arbeitnehmer grundlos von der Zahlung ausnehmen. "Übersehene" Arbeitnehmer haben daher ebenfalls einen Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes. Es ist aber zulässig bei der Zahlung von derartigen Gratifikationen sachgemäße Unterscheidungen zu treffen. Beispiel: Wird ein Teil der Beschäftigten übertariflich bezahlt, so kann der Arbeitgeber diesen Teil der Beschäftigten von der Weihnachtsgeldzahlung ausnehmen und als Folge das Weihnachtsgeld nur den übrigen Mitarbeitern zukommen lassen. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz dürfen aber zum Beispiel grundlos neu eingetretene Mitarbeiter nicht ausgeschlossen werden, wenn alle Mitarbeiter des Unternehmens einen Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation haben.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/a/weihnachtsgeld.htm#ixzz2CI5lGCUX

Mirach  16.11.2012, 10:37

Das ist ja popelig das hier reinzusetzen, was ich schon eine Stunde vorher beschrieben habe,

Und diese bekommt einen DH und ich ich nicht, Was sind das für User hier?

Na ja ist egal.