WEG: Fenstersanierung in Eigentumswohnung

3 Antworten

Hallo jimmy0999, aus der Frage ergeben sich weitere Fragen, um Dir eine möglichst genaue Antwort geben zu können - Wurde im Beschluss des längstmöglichen Erhalts auch der Austausch und die Finanzierung/Kostentragung mitbeschlossen? - Gibt es einen separaten Beschluss über die Kostentragung/für den Austausch allgemein? - Was konkret ist in evtl. Beschlüssen/der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen Vereinbarungen geregelt...

Es kommt hier sicherlich auf mehrere Punkte an, die im Rahmen dieses Forums nicht abgeklärt werden können: 1. wenn es einen gültigen Beschluss über die Kostentragung und den Austausch des konkreten Fensters gibt -würde dieser die Grundlage für Deinen Austauschanspruch darstellen 2. Ich gehe davon aus, dass es zur Instandsetzung Passagen (sowohl für Fenster, wie auch zum Thema Kostentragung) in der Gemeinschaftsordnung gibt - was zumindest sehr häufig der Fall ist - dies mußt Du konkret und genau prüfen 3. Grundsätzlich sind Fenster, da fassadengestaltende Elemente etc., Gemeinschaftseigentum. Davon unabhängig kann es Regelungen zur Instandhaltung/-setzungspflichten und Vorgehensweisen in der Gemeinschaftsordnung geben. 4. Es dürften Ihnen keine über das zu erwartende Maß hinaus Schäden und Beeinträchtigungen entstehen. Aus meiner Sicht, ist das Fenster, aufgrund Ihrer Schilderungen, auszutauschen. Sie sollten sich dies ggf. von 1-3 unabhängigen Fensterfirmen mit Angebot schriftlich bestätigen lassen (unter Angabe der Gründe aus technischer Sicht des Fensterbauers). Aus meiner Sicht ist ein Wassereintritt, die Schimmelbildung und die extrem energetische Mangelhaftigkeit des Fensters durch eine Reparatur, wie Sie es schildern, weder vorrübergehend noch nachhaltig heilbar. 2. Wenn es noch keinen Beschluss gibt, müssen Sie einen Antrag für einen Tagesordnungspunkt für die nächste Versammlung bei der Verwaltung einreichen - und ziehen Sie den Verwaltungsbeirat in die Kommunikation direkt und ausführlich mit ein - um dort Rückenstärkung durch Einsicht zu erfahren.... (Austausch/Erneuerung Fenster, ggf. in geänderter Form/Farbe/Optik/Größe..., die Finanzierung/Kostentragung (z. B. aus Rücklage Haus), und die Kostenverteilung (z. B. nach Miteigentumsanteilen 1.000 MEA) etc.- am besten unterlegt mit Angeboten und Stellungnahme. Bedenken Sie dabei, dass die Außenoptik des Gebäudes nicht verändert werden darf etc. Die Konstruktion muss also bleiben, wie sie ist. Sollte diese aus bautechnischen Gründen geändert werden müssen, sollte der Fensterbauer möglichst eine Skizze dem Angebot beifügen, damit sich die Miteigentümer ggf. ein Bild über die Veränderung machen können etc. Die Formulierung der Notwendigkeiten hängt natürlich u. U. auch von der Formulierung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung ab. Insoweit sind dies alles hier nur mögliche Hinweise. -der Beschlusstext "...möglichst lange..." allein betrachtet ist aus meiner persönlichen Sicht nicht hinreichend bestimmt, also nicht ausreichend. Der Beschlusstext ist - soweit die Frage-Information - mangelhaft. Es besteht viel Raum für Interpretation. Eine Klärung ist also auch hier notwendig. Ggf. wäre es besser gewesen zu beschließen "...bis Firma x/y oder ein Sachverständiger - der auch zu beschließen wäre, den Austausch anrät..... Solche Dinge lassen sich im Gespräch leicht und schnell mit den Unterlagen abklären. Sie sollten ggf. den Rat eines Eigentümervereins beanspruchen, wenn Sie insoweit Beratungsbedarf haben...

Meines Wissens sind die Fenster immer Gemeinschaftseigentum. Anders lautende Beschlüsse sind nichtig. So ganz genau hast du nicht geschrieben wer den Austausch der anderen Fenster bezahlt hat, die Gemeinschaft oder jeder ET. Aber egal. Wenn das Fenster madorde ist muss die Gemeinschaft das bezahlen, dafür gibt es ja (wohl hoffentlich) eine ordentliche INstandhaltungsrücklage. Wir haben das Problem kürzlich in einer Gemeinschaft so geregelt, das die ET, die die Fenster direkt auf ihrem Portemonai gezahlt haben, was aus der Rücklage zurück bekommen haben.

Lesen Sie, was Ihrer Teilugnserklärung dazu hergibt. Sieht die vor, dass der Austausch von Fensterelementen die Kostensache der Gemeinschaft ist, dann fordern Sie Ihr Recht ein. Lehnt die Gemeinschaft dies vertreten durch den Vewalter ab, dann klagen Sie gegen die Gemeinschat auf den Austausch. Das Gericht wird einen Sachverständigen benennen, der ein Gutachten zu dem schlechten alten Fenster und des ggfs. Austauschwürdigkeit abgibt, was im geschilderten Fall gegeben sein dürfte.