Wechsel PKV --> GKV zwischen Bachelor und Master

3 Antworten

Hallo,

es gab letztes Jahr(?) ein neues Urteil des Bundessozialgerichts zu diesem Thema: Wenn man sich von der GKV-Versicherungspflicht hat befreien lassen, aber aus einem anderen Grund wieder in die GKV wechselt, die frühere Befreiung sofort hinfällig ist.

Als Arbeitnehmer kann/muss man wieder in die GKV wechseln, wenn der Bruttoverdienst mehr als 450 Euro monatlich beträgt.

Wenn der Jahresbruttoverdienst als Arbeitnehmer mehr als 52.200 Euro beträgt, besteht Versicherungsfreiheit und es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Wechsel in die GKV möglich ist (§ 9 SGB V).

Gruß

RHW

Confused4 
Fragesteller
 31.08.2013, 20:26

Gilt das auch, wenn man bisher in der privaten Familienversicherung war? Ich werde auf jeden Fall im November in GKV kommen, aber da ich weniger als 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein werde, befürchte ich, dass ich zurück in die PKV muss, sobald ich mein Studium fortsetze.

RHWWW  01.09.2013, 10:06
@Confused4

Wenn die Beschäftigung bis zum Beginn des Masterstudiums am 1.4. dauert, kann man auf jeden Fall in der GKV bleiben (vorausgesetzt unter 30 Jahre und noch keine 14 Fachsemester).

Wenn zwischen Ende Beschäftigung und Beginn Masterstudium eine Lücke mit PKV-Absicherung ist, bin ich mir nicht ganz sicher. Ggf. nach diesem BSG-Urteil suchen und dann mit der gesetzlichen Krankenkasse Kontakt aufnehmen (ggf. Krankenkasse mit guter Beratungsqualität aussuchen; Aussagen schriftlich geben lassen).

Confused4 
Fragesteller
 01.09.2013, 16:29
@RHWWW

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Das hilft mir auf jeden Fall weiter.

RHWWW  01.09.2013, 16:33
@Confused4

Gern geschehen.

Ich freue mich über einen Kommentar an dieser Stelle, wenn alles geklärt ist!

Nach einem Gespräch mit der GKV hat sich nun ergeben, dass ein dauerhafter Wechsel nach dem Bachelor nur möglich ist, wenn zwischen Bachelor und Master ein Pause (Exmatrikulation) von mehr als einem Monat ist. Zu Beginn des Masters kann man sich dann bei der GKV melden und eine Mitgliedschaft zum regulären Studententarif anmelden.

Mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kannst Du (ggfs. musst Du) in der GKV versichert werden. Du kannst dann auch bei während des Masterstudiums in der GKV versichert bleiben.

Confused4 
Fragesteller
 31.08.2013, 19:40

Ist das sicher? Ich habe an vielen Stellen gelesen, dass wenn man sich einmal von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit hat, das für das gesamte Studium gilt...