Wasserverbrauch trotz Zähler pauschal abgerechnet?

5 Antworten

Man kann auf der Abrechnung überhaupt nicht erkennen, wie der Vermieter das berechnet hat. Das kann man sich vielleicht denken, aber nicht wissen.

Es fehlt die Angabe des Verteilerschlüssels. Daher ist diese Abrechnung formell unwirksam. Du kannst sie somit als gegenstandslos betrachten.

Der BGH fordert dass eine Abrechnung alle Informationen enthalten muss, um die Abrechnung rechnerisch nachvollziehen zu können. Das ist hier nicht gegeben. Der Vermieter muss die Abrechnung zuerst neu machen. Dann kannst du sie überprüfen. Bzw. helfe ich dir dann gern auch.

KarinMela 
Fragesteller
 02.01.2019, 10:11

Vielen Dank! Werde Widerspruch einlegen.

Die Entwässerung stimmt schon mal nicht mit dem Wasserverbrauch überein und der Wasserverbrauch ist angeblich genau 1/3 des Gesamtverbrauchs.

So geht es eigentlich nicht, ohne dass der Vermieter klar alle Zahlen zum Nachrechnen auf dne Tisch legt.

P.S. betrifft die ganze Abrechnung. Die ist einfach nur ein Zettel, den man glaubne kann oder nicht. So geht es jedenfalls nicht.

KarinMela 
Fragesteller
 02.01.2019, 09:44

Vielen Dank! Kannst du mir genaueres erklären wegen der Entwässerung?

nurlinkehaende  02.01.2019, 09:54
@KarinMela

Wasser herein = 1 Liter

Wasser heraus = entweder auch 1 Liter oder ein Zuschlag wegen versiegelter Flächen, so dass Regenwasser auch berechnet wird.

Wenn der Verbrauch von 1/3 Frischwasser stimmen sollte, warum ist dann der Abwasserbedarf bei knapp der Hälfte (genauer 44,8%)?

Die Müllabfuhr und der Schornsteinfeger sind genau 1/4. Die Wartung der Heizung auch 1/4 mit 5 Cent Nachlass. Bei der Grundsteuer und der Haftpflicht hat man von 1/4 aufgerundet.

nurlinkehaende  02.01.2019, 09:59
@KarinMela

und mir fehlern die Verbräuche und deren Einheitskosten. Wie viele kWh Strom zu welchem Preis, was kostet der Kubikmeter Wasser bzw. Abwasser, ...

Wenn das alles ist, was der Vermieter dir in dir Hand gegeben hat, kannst du es getrost in die Ablage tun. Du musst nicht mal widersprechen und natürlich musst du die Nachzahlung nicht leisten. Die Abrechnung ist ganz einfach aus formalem Grund unwirksam.

Aus der "Abrechnung" ist doch gar nicht zu ersehen wie abgerechnet wird.

Das Ding ist alles, nur keine korrekte Abrechnung.

Schau was im Mietvertrag steht.
Ich vermute aber, du hast den Zählerstand nie weitergegeben und somit muss halt pauschal berechnet werden?!

KarinMela 
Fragesteller
 02.01.2019, 09:37

Den Wasserzähler hat der Vermieter immer selber abgelesen!

verreisterNutzer  02.01.2019, 09:39
@KarinMela

Dann hast du sicher auch mal was aufgeschieben. Also vorher und nacher zählerstand etc.
Diese Daten dem VErmieter geben und sagen, dass darüber bitte auch abgerechnet werden soll weil im Mietvertrag nichts von pauschalen steht.