Wasserschaden in der Küche, Reparatur

7 Antworten

Für den Gebäudeschaden ist in erster Linie die Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese wird dann dich (bzw. deine Haftpflichtversicherung) heran ziehen.

Deinen eigenen Schaden am losen Inventar zahlt deine Hausratversicherung. Auch die erhöhten Stromkosten gehen zu Lasten der Gebäudeversicherung. Diese Trocknungsfirmen kennen normalerweise das Problem und haben Zwischenzähler.

Notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten sind ebenfalls Gegenstand der Versicherung.

Und Nein, nur mit einem Austausch der schadhaften Stelle wäre niemandem geholfen. Niemand weiß, welchen Weg sich das Wasser gesucht hat.

vor einiger Zeit ist mir die Waschmaschine ausgelaufen (Ablaufschlauch hat sich gelöst).

Eigenverschulden. PHV respektive HR für das eigene Inventar.

Ist das nicht völlig sinnlos?

Davon ausgehend, dass es sich um eine Fachfirma handelt, wird diese schon wissen, wie vorzugehen ist.

Hätte man nicht einfach das Laminat über der nassen Stelle rausnehmen können, um das nasse Material herauszunehmen, den Hohlraum zu trocknen und dann das Laminat wieder einzusetzen?

Nein. Das Laminat ist ohnehin hinüber, weil es aufquillt wie ein Schwamm (vor allem die Unterkonstruktion respektive die Auflager) und dann Wellen wirft. Das kann man nicht in Teilen trocknen (jedenfalls nicht, wenn es richtig gemacht werden soll).

Zahlt eine Hausratversicherung die ganze Aktion + Stromrechnung ?

Die HR zahlt den Schaden an Deinem Inventar. Die PHV übernimmt die Schäden samt Regulierung am Gebäude (bzw. wird von der Gebäudeversicherung des Vermieters in Regress genommen).

Hier wäre zunächst zu prüfen ob die Hausratversicherung ( oder Haftpflichtversicherung) die eigenen Kosten übernimmt. In den neueren Verträgen wird das Risiko Miete meißt mitversichert sein. Jedoch sollte man die Police studieren hinsichtlich Wasserschaden, denn üblicherweise wäre es ein Versicherungsschaden bei Leitungswasser. Hier jedoch ist es Abwasser ?

DerHans  25.02.2014, 14:07

Eine Haftpflichtversicherung würde auf keinen Fall eigene Schäden decken.

wer hat den Schaden verursacht?

Handelt es sich um eine durch den Vermieter eingebaute Küche, hat dieser die Kosten für Schadensbeseitigung zu tragen. Übrigens, auch die Kosten für die Trocknungsgeräte muss dessen Versicherer übernehmen. Hierzu sollte ein Zwischenzähler am Gerät angebracht werden.

Hast Du die Küche selbst eingebaut bzw. ein von Dir beauftragter Handwerker, haftet dieser ggf. für Schäden.

Das Problem ist, daß das Wasser auch unter dem Laminat weiterläuft bzw. sich der Estrich um die nasse Stelle vollsaugen kann. Deswegen müssen mehrere Löcher gebohrt werden, damit auch alles wirklich durchtrocknet.

peterobm  25.02.2014, 10:06

Ablaufschlauch WAMA nix Küche, Eigenverschulden!

meini77  25.02.2014, 15:08
@peterobm

ok dann konkret: wenn der Fragesteller die WaMa selbst angeschlossen hat, dann ist es sein Pech, denn das darf er nicht.

Wurde das Gerät von einem Handwerker angeschlossen, ist dieser ggf. in Regress zu nehmen und Schadensersatzpflichtig.

FordPrefect  26.02.2014, 13:35
@meini77

Die Frage, wer den Schlauch irgendwann mal angeschlossen hat, ist bestenfalls von akademischem Interesse respektive dann relevant, wenn die installation erst kürzlich erfolgt war. Ansonsten ist es immer fahrlässig, eine Wasch- oder Spülmaschine in Abwesenheit zu betreiben (was nicht heißt, dass das nicht Alltag wäre). Es entspricht der laufenden Rechtsprechung, dass den Betreiber der Maschine eine hohe Kontrollverpflichtung trifft, der er nachkommen muss. Kommt es durch ein Versäumen dieser Kontrollpflicht zu einem Schaden, haftet der Betreiber der Maschine. Inwiefern dann der Betreiber wiederum in Abhängigkeit von den exakten Ereignisabläufen einen Regressanspruch gegen den Installateur hat, ist ein beliebtes (und letztlich fruchtloses) Spielfeld für Anwälte.

meini77  26.02.2014, 15:39
@FordPrefect

Hausratversicherungen schließen heutzutage einfache Fahrlässigkeit (wie eben das Laufenlassen einer Spül- oder Waschmaschine in Abwesenheit) mit ein.

FordPrefect  26.02.2014, 17:44
@meini77

Das ist wahr, tangiert aber nur den Schaden am eigenen Inventar.

Hast du den Schaden nicht sofort nach bekanntwerden deiner Hausrat-/Haftpflichtversicherung gemeldet ? Wenn ja werden diese die Kosten für den Schaden übernehmen, (auch die Stromrechnung).