Wasserschaden durch kaputte Silikondichtung meiner Dusche in der Wohnung unter mir. Muss ich zahlen?

11 Antworten

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Der Vermieter kann nicht erwarten das du du über die nötige Fachkenntnis verfügst um Schäden dieser Art voraussehen zu können.

Sollte er trotzdem Forderungen an dich stellen, solltest du diese schriftlich widersprechen.

Und natürlich ist die Weigerung der Kostenübernahme auch kein Kündigungsgrund.

Entscheidend ist hier, ob du wusstest, dass die Dichtung defekt war/ist. Wenn  ja, hättest du den V. über diesen Mangel in Kenntnis setzen müssen um größeren Schaden abzuwenden. Wenn das so dann nicht erfolgte, könntest du haftbar gemacht werden.

Wenn du das nicht erkannt haben solltest, ist hier die Versicherung des Vermieters zuständig um den Schaden zu regulieren.

Apolon  03.06.2015, 12:47

Wobei sich dann noch die Frage stellt, wie lange sie schon in der Wohnung wohnt.

Außerdem wird bei einem Haftfpflichtschaden nur der Zeitwert gezahlt. Also empfiehlt es sich immer den Schaden der Wohngebäudeversicherung zu melden.

Wasserschaden durch kaputte Silikondichtung meiner Dusche in der Wohnung unter mir. Muss ich zahlen?

Ich vermute einmal, dass man diesen Schaden nicht erkennen konnte und somit kann man dich auch nicht belangen.

Was hier von einem Rechtsexperten geschrieben wurde ist Unsinn.

Schäden an dem Gebäude sind als Leitungswasserschaden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt die mit Sicherheit der Hausbesitzer hat. Die anteiligen Kosten dazu findest Du in deinen Miet-Nebenkosten.

Nach dem Du noch in der Ausbildung bist, müsstest Du noch über die Privathaftpflichtversicherung deiner Eltern versichert sein. Du solltest dies für die Zukunft aber mit deinen Eltern abklären.

Also keine Angst - hat alles seine Richtigkeit - und Du kannst heute sicherlich gut schlafen.

Gruß Apolon

ob der Vermieter für den Schaden aufkommt. 

Im Normalfall wird der Vermieter dafür aufkommen müssen.

Sollten die Fugen jedoch derartige offensichtliche Beschädigungen zeigen, dann wäre der Mieter laut BGB verpflichtet gewesen eine Mängelanzeige zu machen und dann könnte der Mieter zu Schadenerstaz heranzgezogen werden.

Eine Haftpflichtversicherung und so besitze ich nicht. 

Sollte man aber haben.

Ich hatte keine Ahnung ,dass das Wasser überhaupt durch diese Fugen durchsickern kann , geschweige denn einen Wasserschaden in der Wohnung unter mir anrichten kann.

Wo Risse oder Löcher sind kann natürlich etwas durchsickern.

Die Frage ist ob man das sehen konnte.

MfG

Johnny

Wenn die Fugen porös und undicht sind, dann kommt das normalerweise durch Verschleiß. Das ist ganz normal das sie ab einem gewissen Alter nicht mehr ganz so dicht sind. Wenn die Fugen also in Deinem Fall z.B. schon 40 Jahre alt sind, dann ist das nicht Deine Schuld und auch nicht Dein Problem. Das ist Sache des Hausbesitzers solche Dinge in Ordnung zu halten und nicht die des Mieters.

Lange Rede kurzer Sinn: Wenn Du nicht dafür verantwortlich bist das die Fugen undicht sind, dann musst Du für den Schaden auch nicht aufkommen.