Wasser im Keller - Wer muss es beseitigen

5 Antworten

weiß nicht, willst du lieber den jahresbeitrag im bund bezahlen oder das bissel wasser aus deinem keller entfernen

eigentlich ist der verursacher dafür verantwortlich, wer ist das?

findet sich keiner, ist es deine sache

Da der Schaden offensichtlich nicht durch Dich entstanden ist sondern durch einem Mangel am Mietobjekt selbst hat der Vermieter den Schaden (in dem Fall das Wasser) zu beseitigen.

Mieterschutzbund lohnt sich immer meiner Erfahrung nach. Bin mir jetzt nicht sicher, aber theoretisch ist es ja so, dass Du den Raum nicht nutzen kannst im Moment. Das wäre dann ein Mietmangel den man mit einer Mietkürzung anmahnen könnte.

HardcoreUwe 
Fragesteller
 13.05.2014, 09:47

Danke für die schnelle Antwort.

Wie kann ich dann in dem Fall weiter vorgehen? Die Hausverwaltung weigert sich ja, das Wasser zu beseitigen.

DaMenzel  14.05.2014, 16:59
@HardcoreUwe

Drohe schriftlich eine Mietsenkung an, da Du den Raum nicht ordnungsgemäß nutzen kannst.

Wegen der Angelegenheit allein lohnt sich das wohl eher nicht. 0,5 cm Wasser dürften mittlerweile ja fast schon verdunstet sein, wenn nix mehr nachkommt, oder?

Grundlegend folgendes: Wenn das Wasser durch ein fenster oder durch undichte Rohre in den Keller eintritt, so ist der Eigentümer verpflichtet, den Schaden am Fenster oder den Rohren zu beheben.

Dass der Keller erstmal leergeräumt werden soll, um bei wiederholtem Auftreten den Schaden besser und schneller lokalisieren zu können, ist keine grundlegend schlechte Idee. Nur sollte sichg das nicht ewig hinziehen.

Wenn jetzt kein Wasser nachkommt, spricht natürlich vieles für ein undichtes Fenster, denn ein undichtes Rohr, was in Betrieb ist, führt ja häufiger mal Wasser.

HardcoreUwe 
Fragesteller
 13.05.2014, 13:25

Schön wäre es. Gestern Abend war noch genauso viel Wasser wie zu Beginn da.

Ich werde nachher zum Mieterverein gehen. Das ist wahrscheinlich erstmal die beste Lösung. Da ich alleine in der Sache nicht wirklich weiter komme.

ImmoprofiJL  13.05.2014, 13:28
@HardcoreUwe

Dann spricht das recht deutlich für ein undichtes Rohr, es sei denn, es regnet seitdem ununterbrochen.

Eventuell vorher nochmal mit dem Hausmeister sprechen und klarstellen, dass der Regen ja nun wohl nicht die Ursache sein kann.

HardcoreUwe 
Fragesteller
 13.05.2014, 13:33
@ImmoprofiJL

Geregnet hat es seit dem nicht mehr. Die Rohre verlaufen an der Decke vom Keller entlang. Ich glaube das Gespräch mit dem Hausmeister kann ich mir sparen. Selbst die Hausverwaltung ist fest der Meinung, dass ich das Wasser entfernen muss, da es ja nicht abläuft.

Melde dich lieber beim Mieterverein an. Der Betrag liegt bei ca. 80 Euro im Jahr. Bevor du jetzt hin und her telefonierst oder schreibst, wird noch viel Zeit vergehen und nichts bringen. Die versuchen es immer auf dich abzuwälzen. Vor allem bei Wasser muss schnell reagiert werden, denn es zieht in die Wände ein, wodurch diese dann von Schimmel befallen werden.

Wasserpfützen, die sich im Keller aus unerklärlichen Gründen bilden, sind ein Alarmsignal. Ist in dem betreffenden Raum (Kellerabteil?) der ganze Boden unter Wasser oder nur ein kleinerer Bereich? Ich nehme an nur ein Teil.

Wenn es ein einmaliges Ereignis war, ist es Deine Sache, das Wasser zu entfernen. Das solltest Du auf jeden Fall auch tun.

Sobald sich wieder eine Pfütze bildet, muss versucht werden, die Ursache heraus zu bekommen: 1. Rohre undicht: Dann wirst Du sehr schnell wieder Wasser haben, aber man kann normalerweise auch ganz gut feststellen, wo die Rohre undicht sind.

  1. Vom Fenster: Man müßte Wasserspuren an der Wand unter dem Fenster sehen. Der Fensterrahmen selbst müßte auch nass sein.

  2. Wände: Es kann sehr wohl sein, dass nach starken Regenfällen eine Undichtheit in der Wand dafür verantwortlich ist, dass Wasser als Rinnsal eindringt, das sich dann an einer Stelle zu einer Pfütze sammelt.

  3. Boden: Es kommt auch vor, dass das Grundwasser so hoch steigt, dass es durch eine nicht ganz dichte Bodenplatte eindringt.

Wichtig ist in jedem Fall: Jetzt erst mal die Pfütze wegmachen und wenn es wieder nass wird, per Brief (Einwurf-Einschreiben) den Vermieter oder die Hausverwaltung (nicht den Hausmeister!) informieren, denn Du bist verpflichtet Mängel zu melden. Da ein solcher Mangel als kritish anzusehen ist, ist das umso wichtiger, um nicht ggf. für Folgeschäden aufkommen zu müssen. Für die Schadensbeseitigung und auch für die Pfützenbeseitigung ist dann die HV zuständig, wenn die Ursache geklärt ist und diese am Haus liegt.