Was würdet ihr tun (Lehrer;Cannabis)?

8 Antworten

Ich halte das für eine Trollfrage.

Wenn es einen begründeten Verdacht gegen den Lehrer gibt, kann man ihn bei der Polizei anzeigen. Bei dem geschilderten Szenario würde sicher ein Drogentest angeordnet werden.

Die Anstiftung von Schülern zum Verstoß gegen das BtMG wäre eine Straftat und der Lehrer würde sofort suspendiert.

Also ich fände es unproblematisch, wenn er objektiv über den Konsum berichten würde und euch nicht dazu verleiten würde.

ich würde ihn drauf ansprechen, dass der Konsum auch Nebenwirkungen haben kann und man deswegen auf keinen Fall Leute zum Konsum anstiften sollte. (Als Lehrer. Ich darf das)
Sag ihm, wenn du das nochmal mitkriegst holst du die Polizei.

Bis auf das, dass er Schüler zum Kauf animiert, seh ich da kein Problem.

Wie wär's? Rede mal persönlich mit ihm, wenn dir was nicht passt.

FragerIn098 
Fragesteller
 01.06.2018, 12:13

Das Persönliche Gespräch brachte nichts.

Ich weiß nicht ob du solche Menschen kennst, aber sie beharren darauf, dass es richtig ist was sie tun

Vorausgesetzt die Story stimmt:

Man mag über Cannabis seine eigene Meinung haben, aber hier geht das Verhalten des Lehrers eindeutig zu weit! Er hat mit Schutzbefohlenen zu tun und er ist nicht dazu da, dass er seine Schüler an Drogen heranführt, weil er für sich entschlossen hat, dass diese ihm nicht schaden. So ein verantwortungsloses Verhalten würde ich weder als Schüler, noch als Eltern billigen. Die Reaktion der Schulleitung ist demzufolge nicht hinnehmbar und mir fehlen die Worte!

Ich würde es durchaus zur Anzeige bringen und zwar in erster Linie bei der Schulbehörde die für diese Schule zuständig ist. Man kann das Ganze natürlich auch zusätzlich zur Anzeige bei der Polizei bringen.

FragerIn098 
Fragesteller
 01.06.2018, 12:05

Danke für deine Antwort. Ich weiß, wie schräg sich das alles anhört.

Kessie1  01.06.2018, 12:09
@FragerIn098

Schon, aber Nichts ist unmöglich ;-).

FragerIn098 
Fragesteller
 01.06.2018, 12:12
@Kessie1

Ja, leider. Ich werde mich denke ich an die Schulbehörde wenden.

Das wird wohl am besten so sein

Ich nehme mal an, das ist nicht wahr.

Falls doch, Schulaufsichtsbehörde verständigen. Das geht gar nicht...!