Was wenn man etwas geklautes klaut?
Bspw Geld oder etwas physisches
Nehmen wir an ich klaue von einem Taschendieb Geld, der selbst das Geld geklaut hat.
Was passiert dann rechtlich?
Kriegen beide eine Anzeige?
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
2 Antworten
Also wenn man weiß, dass das Geld gestohlen ist, dann stiehlt man es dem ursprünglichen Eigentümer, wenn man es dem Taschenstieb stiehlt.
Aber selbst wenn man es nicht weiß, wird es als Diebstahl bestraft, weil es nur darauf ankommt, welche Straftat man im Sinn hatte, nicht welche Straftat man tatsächlich begangen hat. Wer z.B. ein Buch "stiehlt", aber erst später erfährt, dass das Buch kostenlos war und jeder es mitnehmen durfte, wird trotzdem wegen Diebstahls verurteilt. Die Absicht, etwas zu stehlen und damit eine Straftat zu begehen, war ja vorhanden.
Fällt die Strafe etwas milder aus, wenn man ein kostenloses Buch klaut?
Es ist immernoch Diebstahl.
Wenn du etwas geklautes klaust, wird das vir Gericht gewertet als hättest du es dem eigentlichen Besitzer geklaut, daher er das Besitzrecht hat.