Was tun bei Uneinigkeit der Erbengemeinschaft beim Hausverkauf?
Erbengemeinschaft - Meine 2 Schwestern und ich.
Wir wollen das Haus unserer Eltern verkaufen, meine kleine Schwester und ich sind uns über den (realistischen) Verkaufspreis einig, aber unsere große Schwester will mehr als das doppelte, was ortsüblich absolut unrealistisch ist. Es geht um ein normales Siedlungshäuschen aus den 50er Jahren.
Nun habe ich gelesen, daß es versteigert werden muß, falls Uneinigkeit besteht. Abwarten bringt auch nichts, da ja sonst im Laufe der Zeit nur noch mehr Kosten anfallen. Wir hätten uns auch auszahlen lassen, aber sie bekommt kein Geld von der Bank.
Können wir beide jetzt einfach den Preis selbst bestimmen und unsere Schwester ignorieren, oder ist die Situation festgefahren. Mit ihr reden geht nicht. Sie ist absolut stur!
Bitte nur sinnvolle Antworten! Vielen Dank!
9 Antworten
Den Wunsch der Schwester zu ignorieren--> Geht nicht! Sie muss ja als Miteigentümer den Kaufvertrag zum Kaufpreis X unterschreiben.
Wenn Sie kein Geld von der Bank bekommt, wird sie nicht gerade im Reichtum schwimmen. Sollte das Haus zur Zeit leer stehen, müsst ihr es über Winter heizen. Die Kosten teilt ihr, sowie alle anderen anfallenden Kosten auch. Gebt ihr bis Mitte 2017 Zeit für das Haus zu ihrem Wunsch Preis zumindest einen Interessent mit Kaufabsicht zu finden. Sie könnte auf ihre Kosten einen eigenen Gutachter bestellen, nur hat sie damit immer noch keinen Käufer.
Macht ihr klar, dass ihr weder Zeit noch Mittel habt das Haus auf Dauer nur zu unterhalten. Spätestens im Herbst 2017 sollte sie einsehen, dass nur eine Wunschvorstellung noch kein Geld einbringt. Bevor ich aber die Teilungsversteigerung betreibe - bei der ihr vielleicht noch nicht einmal euren Wert erzielt-, würde ich mir über die Möglichkeit einer Vermietung Gedanken machen.
Vielleicht hilft es auch, wenn ihr mal jemand Neutrales ( Schiedsmann? ) zu einem gemeinsamen Gespräch mit der großen Schwester einladet. Es muss halt jemand sein, dem die Schwester vertraut, aussuchen darf und "der nicht vorher von euch geimpft wurde ". Sonst könnt ihr euch die Zeit und Nerven sparen.
Danke :-) . Ich drück die Da, dass es auch so klappt.
Naja, das Gutachten sagt vielleicht, welchen Wert das Haus hat, aber nichts, zu welchem Preis ihr es verkaufen könnt ;-).
Könntet ihr nicht mit eurer Schwester ausmachen, dass ihr 1 Monat lang über einen Makler versucht, das Haus für den überteuerten Preis verkaufen zu lassen und wenn das nicht funktioniert, für den "geschätzten" Wert? Vielleicht hilft das ja?
Die Auseinandersetzung im Wege der Zwangsversteigerung ist die Lösung.
Das Gericht bestimmt einen vereidigten freien Sachversgtändigen, der das Haus bewertet. diese Bewertung bildet die Grundlage für abzugebende Gebote im Verfahren ( nicht die Wertempfindung eines einzelnen Erben!).
Das Gutachten wird vor Verfahrensbegin den am Verfahren Beteiligten zur Stellungnahme unter Fristsetzung vorgelegt.
Begründete Einwände weden vom Gericht gewürdigt.
Sofern ein Einwand nicht Stichhaltig wäre, kommt es auf der Basis des Gutachtens zum Termin.
Der Verteigerungserlös wird dann nach Abzug der Verfahrenskosten und evtl. vorhandener Bealstungen unter den Eigentümern gemäß deren Anteil am Objekt verteilt.
Sie können Ihre Schwester nicht ignorieren. Im Falle der Teilungsversteigerung ergibt sich der Kaufpreis als das höchste Gebot, das dann den Zuschlag erhält. Es gibt aber beim 1.Termin ein Mindestgebot. Die Teilungsversteigerung ist allerdings eine denkbar ungünstige Verwertung und eigentlich nur sinnvoll, wenn man selbst mitbieten kann. Wobei hier das Problem ist, das man den Kaufpreis erst zahlen muß und dann bei Einigkeit über die Verteilung wiederbekommt.
Wir hätten uns auch auszahlen lassen, aber sie bekommt kein Geld von der Bank.
Das ist kein grundsätzliches Problem, Sie können für die Auszahlung ja auch eine Ratenzahlung vereinbaren, wobei der Anspruch der Zahlungen durch eine Grundschuld gesichert werden sollte.
probiert doch für 3 Monate das Haus probehalber über einen Makler zum hohen Preis loszubekommen - was habt ihr zu verlieren.
Ein Haus hat immer den Wert - den ein Käufer zu bezahlen bereit ist.
Worauf begründet sich die hohe Wertvorstellung der Schwester? Eigene Maklerkontakte oder Wunschdenken?