Was passiert, wenn ohne Begleitperson gefahren wird? BF17

8 Antworten

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Wird ein Fürherscheinpflichtige Fahrzeuge ohne entsprechende Fahrerlaubnis geführt (hier auch ohne Begleitperson), wird einen Sperre zum Erwerb des Führerscheins verhängt, mindestens 2 Jahre (kann aber auch mehr sein, FS mit 17 bgeleitendes Fahren, wäre dann nicht mehr möglich), so dass vor dem 20. Lebensjahr kein FS mehr möglich ist.

Hinzu kommt die entsprechende Bestrafung

Was dien Freunde erzählen ist Quatsch

Wenn du mit dem Führerschein ab 17 ohne Begleitperson fährst ist das genau das gleiche wie ganz ohne Führerschein zu fahren. Und damit meine ich nicht ohne das Mitführen des Führerscheins, sondern ohne einen zu besitzen.

Wenn du erwischt wirst, liegt es natürlich am Polizisten (gewissen Spielraum hat er). Aber wenn er nicht Gnade vor Recht ergehen lässt, ist dein Führerschein weg und du bekommst eine Sperre und kannst den richtigen erst Jahre später machen.

Noch schlimmer wird es, wenn dir etwas passiert. Deine Versicherung bezahlt NICHTS! Und es sind nicht nur direkte Unfallkosten... stell dir vor derjenige, dem du reinfährst, bekommt eine schwere Verletzung und ist nicht mehr erwerbstätig.. dann darfste dein Leben lang bezahlen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis .... FS Bescheingiung wird eingezogen Das Problem hast du dann mit der Versicherung , wenn ein Unfall passiert. Haftpflicht zahlt, aber Kasko liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, dann kann Versicherung weigern, den Schaden zu zahlen.

Da sieht man mal wieder, dass einige 17 jährige nochnicht reif genug sind, ein Fahrzeug zu führen, wenn so ein Risiko eingangen wird.

EXsiggischmidt  17.11.2009, 00:27

Ähm... war das nicht grade ein Widerspruch in sich? ;)

EXsiggischmidt  17.11.2009, 00:31
@schneckle1980

Sorry, mir war nicht bewußt, dass es da einen Unterschied gibt... Ich dachte eher so: "Wenn man keinen Führerschein hat, wie soll der dann eingezogen werden?" ;)

lito40  17.11.2009, 00:31
@schneckle1980

wie kann der fs eingezogen werden wenn er keinen hat?

Mendan  17.11.2009, 00:31

Sicher das die Haftpflicht zahlt? Würde mich ehrlich gesagt wundern.. schließlich ist es mAn grob fahrlässig und das deckt die Haftpflicht normalerweise doch nicht ab, oder?

ErsterSchnee  17.11.2009, 00:35
@Mendan

Haftpflich muß zahlen, kann sich das Geld aber vom Unfallverursacher (also dem Fahrer ohne Begleitperson) wiederholen.

schneckle1980  17.11.2009, 00:39
@Mendan

Die Haftpflicht zahlt immer !!!!! Ich arbeite als Vers.kauffrau :o)

Mendan  17.11.2009, 00:40
@schneckle1980

Jagut stimmt, aber der Fahrer bzw seine Eltern würde in Regress genommen werden (oder wie das heißt), oder?

schneckle1980  17.11.2009, 08:23
@Mendan

Jupp :o))

Russe 
Fragesteller
 17.11.2009, 01:07

Mag sein, ich bin keiner davon. :)

dein Führerschein (die Klasse B) wir bis zum 18 geburtstag eingezogen und du bekommst ein Bußgeld und ich glaub einen Punkt. Für die anderen FS Klassen (S/L/M) kannst du dir aber meines wissens einen Karten FS ausstellen und diese weiter fahren. Dein leben versaust du dir damit nicht, aber bleiben lassen würde ich es trotzdem

du bekommst zuerst deine fahrerlaubnis entzogen, musst ne saftige strafe zahlen, musst deinen führerschein glaub ich neu machen (die prüfung zumindest) und du darfst ihn erst mit 21 haben.. ein wenig zu dramatisch. und das alles nur wegen irgendwelchen idioten, die sich mit 18 die birne zusaufen mussten und dann von der disko heimfuhren..

Russe 
Fragesteller
 17.11.2009, 01:08

hä was redst du da