Was passiert, wenn man KFZ-Versicherung nicht zahlt?
Die KFZ Versicherung (Teilkasko) läuft auf den Namen meiner Großmutter. Sie ist sowohl Halter als auch Versicherungsnehmer. Wir haben nun seit einigen Wochen keinen Kontakt mehr (es ist auch nicht möglich diesen herzustellen).
Bis zum 01.01.2017 muss nun die Versicherung bezahlt werden. Das Auto gehört mir.
Was passiert, wenn nicht gezahlt wird (ich bekomme ja keine Rechnung)? Wer haftet bei Nichtzahlung? Kann ich das Auto ggf. einfach auf mich umschreiben lassen?
Fahrzeugbrief/-schein etc. sind bei mir.
Zusatz: Ich stehe im Kaufvertrag. Die Versicherung kann mir die Rechnung nicht schicken wegen Datenschutz.
19 Antworten
Was passiert, wenn man KFZ-Versicherung nicht zahlt?
zunächst bekommt der Versicherungsnehmer eine Mahnung und nach kurzer Zeit eine qualifizierte Mahnung (durch die qualifizierte Mahnung wird der fehlende Versicherungsschutz nach Fristablauf dem KBA gemeldet sofern man nicht innerhalb von 14 Tagen, bzw, weiteren 14 Tagen den Rückstand ausgleicht)
Nach Information des KBA wird die Zulassungsstelle eine sehr kurze Frist (3 bis 8 Tage) an den Halter senden umgehend für Versicherungsschutz zu sorgen. Das Kfz darf während dieser Zeit nicht mehr am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Der Halter begeht zu diesem Zeitpunkt bereits eine Straftat.
Wer haftet bei Nichtzahlung?
zunächst der Versicherungsnehmer, im fortgeschrittenen Prozess kann der Halter mit herangezogen werden, da er für ununterbrochenen Versicherungsschutz Sorge trägt
Kann ich das Auto ggf. einfach auf mich umschreiben lassen?
Fahrzeugbrief/-schein etc. sind bei mir.
Ja, besorg Dir eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) von der Versicherung auf Deinen Namen, Personalausweis und eVB mitnehmen zur Zulassungsstelle und das Kfz auf Deinen Namen umelden... fertig.
Wenn Deine Oma dir keine ausdrückliche Erlaubnis erteilt die Kennzeichen weiter zu führen, musst Du allerdings neue Kennzeichen wählen oder zuteilen lassen
Wenn die Versicherung nicht gezahlt wird, bekommt Oma eine Mahnung, mit 14 Tagen Frist. Ab dann entfällt der Versicherungsschutz und das Auto wird Zwangs-stillgelegt.
Ohne eine Vollmacht deiner Oma, kannst Du das Auto nicht auf dich ummelden.
Ruf doch einfach mal die Versicherung an und schilder den Fall. Eventuell geben sie dir die Daten, damit Du den fälligen Betrag überweisen kannst.
Natürlich braucht man eine Vollmacht vom Halter. Ohne Vollmacht, geht die Ummeldung nicht.
braucht man nicht, habe vor knapp 2 Jahren ein Fahrzeug umgemeldet, sämtliche Papiere aber kein Kaufvertrag - hat keinen interessiert.
eine Vollmacht wird nur benötigt, wenn jemand das KFZ auf eine andere Person ummelden oder zulassen will, es wird sogar noch der Ausweis dieser Person benötigt.
Bei mir ging es nicht. Ich habe mal ein Bild ein -gehangen, der Zettel ist von der Zulassungsstelle.
@Rockuser, du verstehst den Satz mit dem perso auf dem Zettel leider falsch. Es ist der NEUE Halter damit gemeint und nicht der alte Halter.
Einige Antworten der Kenner hier irrieren mich doch sehr.
Mit den Fahrzeugpapieren/Unterlagen wie ggf. TÜV-Beleg, Kennzeichen, Perso. Versicherungsbestätigung und Geld kann das Fahrzeug umgeschrieben werden. So jedenfalls hier bei uns auf dem Land.
Kommt kein Beitrag, wird die Versicherung bestimmt erinnern/mahnen, den Vertrag kündigen und darüber die Zulassungsstelle informieren. Die Folgen spürt Großmutter.
Nach Zugang der Kündigung kann diese geheilt werden, wenn in der gesetzlichen Frist die Rückstände bezahlt werden.
Eine Rabattübertragung sehe ich nicht, Großmutter müßte zustimmen und sie ist ja verschwunden.
Das Auto gehört mir.
du hast das Fahrzeug gekauft - hast den Kaufvertrag und den Nachweis des Kaufes.
Wenn du noch die Zulassungsbescheinigungen hast, kannst es ummelden - eine neue eVB benötigst - damit ist die Oma raus
Wenn du mit einem nicht versicherten Auto unterwegs bist, dann haftest Du.
Melde das Auto auf Deinen Namen an, dann kann Dir nix passieren.
Falsch...
Der Fahrer kann sich darauf verlassen das ein Kfz zugelassen ist solange gülitge Kfz Kennzeichen angebracht sind.
Nö.
Wenn die Polizei bereits unterwegs ist, um das Fahrzeug zu entstempeln und es nicht findet, weil der Fahrer des Autos woanders als die Oma wohnt - dann ist es trotzdem nicht versichert, wenn die Versicherung nicht bezahlt ist.
Als Nachweis und Bevollmächtigung genügt es die beiden Teile der Zulassungserklärung vorlegen zu können. Eine andersartige Vollmacht ist nicht erforderlich. Lediglich für die Zulassung eines Kfz im Auftrag eines Dritten benögt man neben dessen Personalausweis eine schriftliche Vollmacht des Dritten.