Was passiert, wenn ich den Versicherungsbeitrag nicht mehr bezahle?

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Richtig beantwortet wurde die Frage mit dem Verweis auf den Vertrag mit den älteren Rechten. Allerdings trifft dies nicht auf Unfallversicherungen zu ( Ausnahme sind Unfallversicherungen mit sogenannter Beitragsrückgewähr, weil die schneller kündbar sind ). Unfallversicherungen müssen bezahlt werden und sind einklagbar von den Gesellschaften, weil Du mehrere Unfallversicherungen haben kannst, genau wie Manche mehrere Lebensversicherungen haben. Im Leistungsfall müssen alle Gesellschaften zahlen. Hier ist ja keine Leistungsgrenze, wie bei Haftpflicht- oder Hausratversicherungen, wo Du nur einmal eine Leistung erhalten kannst.

Bei einer nachweislichen Doppelversicherung (auch die versicherten Leistungen müssen gleich sein) bleibt die länger bestehende Versicherung erhalten und die andere Versicherung wird rückabgewickelt und die Beiträge dafür werden erstattet.

Einfach die Zahlung einzustellen ist da wenig hilfreich, da in einem solchen Fall die Gesellschaften die Beiträge auch über Inkassobüros eintreiben.

aragorn59  26.09.2010, 15:46

Die Aufhebung des jüngeren Vetrages ist nur bei der PHV richtig, Hausrat- und Unfallversicherungen kann man nach Lust und Laune bei mehreren Gesellschaften abschließen. Da wird dann kein jüngerer Vertrag aufgehoben.

Gianna6  27.09.2010, 09:56

Das ist so einfach leider nicht. Die Einhaltung von Vertragsbedingungen, das Eingehen von Verträgen überhaupt verantwortet schlußendlich stets der, der ihn einging, nicht der Vermittler. Deshalb ist Aufmerksamkeit geboten, späteres Abjammern unnütz. Wenn hier - meinethalben auch völlig unnütz - ein zweiter Vertrag zustandekam, nämlich durch Einreichen eines Antrages hierfür, so muß ich - als Vertragspartner - einen ggf. abgelösten Vertrag selbst auch kündigen. Lasse ich dies - aus welchen Gründen auch immer - bleiben, so schulde ich zur Not beiden das vereinbarte Entgelt. Das ist doch logisch, oder? Die Frage kann sich in diesem Falle nur an den Sparkassen-Berater richten und ich sollte es beweisen können, was er hierzu erklärte.

Ja, sie kündigen Deinen Versicherungsschutz irgendwann. Aber sie treiben die Beiträge weiterhin bei Dir ein. Es ist also klüger, ordentlich zu kündigen.

Die werden erstmal nachfragen bei dir was los ist.

Du bist mit ihnen einen Vertrag eingegangen und musst auch zahlen. Zahlst du nicht, bekommst du Mahnbescheide und zahlungsaufforderung. Danach kommt derGerichtsvollzieher.

Schau in deine Versicherungspolice nach der Kündigungsfrist. Schreib ne Kündigung und zahle bis zum Schluss die Beiträge.

Aber warum hast du alles doppelt ?

Hallo, Es folgen Mahnungen, bis zur letzten Mahnung mit letzter Frist. Folge: Verlust des Versicherungsschutzes!

Weitere Folgen: Inkasso und Vollstreckung!

Wenn doppelt versichert ist bitte lieber diesen Weg wählen:

Es hat der ältere Vertrag auch die älteren Rechte! Daher den neueren Vertrag einfach kündigen und die Erstattung der gezahlten Beiträge zurückfordern. Eine Kopie des Vertrages mit den älteren Rechten sollte natürlich mitgeliefert werden als Beleg. Ich empfehle: Geh zu einem Versicherungsmakler – er ist wie ein Anwalt, eine persönliche Einkaufsabteilung, er handelt in Deinem Interesse. Auch er kann Deine Situation lösen und übernimmt diese Aufgabe gerne für Dich! Hast Du noch Fragen? Schreib mir eine Nachricht ich helfe gerne weiter. Gruß hubertadolph