Was passiert nach Tilgung im Bundeszentralregister?
Nach ein Jahr der "Tilgungsreife" wird ja die Verurteilung vollständig aus dem Register gelöscht. (Außer bei Ausnahmen)
Ist also nach dem löschen, als wäre nie etwas gewesen? Oder was muss man sich unter "löschen" vorstellen?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Strafrecht
Nach dem (endgültigen) Löschen sind die Daten aus dem Register raus. Bei der Staatsanwaltschaft werden die Originalakten vermutlich noch irgendwo im Archiv (digital oder Papier) herumfliegenden. Aber die getilgten Vorfälle dürften auch vor Gericht nicht mehr gegen dich verwendet werden und sind einem Richter oder Staatsanwalt bei einem neuen Verfahren normalerweise auch gar nicht mehr bekannt.