Was passiert bei einer Entmündigung wenn man sowieso schon einen Betreuer hat?

6 Antworten

Wenn du entmündigt bist, gibt es kein freiwillig.. Dann hast du keinerlei Entscheidungsrecht und wenn dir gesagt wird, du gehst in Therapie, dann gehst du.
Zwangseinweisungen dürfen nur in Akut Situationen vom Arzt durchgeführt werden und auch dieser muss innerhalb 24std einen richterlichen Beschluss haben.
Akutsituationen sind zb wenn du nachweislich eine Gefahr für dich selbst oder andere darstellst, oder gerade dabei bist dir das Leben zu nehmen.
Ob und in wie weit diese Akut Situationen bei dir vorhanden sind, muss man aber erstmal abklären, dass kann wiederum nur ein Psychiater oder auch Neurologe und deshalb wird dein Betreuer auch wollen, dass du erstmal in eine dafür vorgesehene Einrichtung kommst.

Wenn man so liest was du alles an Problemen hast, wäre es auch nicht verkehrt wenn du dem zustimmst. Das du dein Leben in den Griff bekommen möchtest etc in aller Ehren, find ich gut. Aber das is denk ich zuviel für dich alleine. Die Gefahr das du wieder abrutscht ist nicht zu vergessen und für mich klingt das so, als würde man sich ganz einfach nur sorgen um dich machen. Da wäre der erste Schritt deinerseits, dass Gespräch zu suchen und Hilfe anzunehmen.

Den Begriff Entmündigung gibt es so nicht mehr. Du erhältst eine Betreuung, die einen Einwilligungsvorbehalt für bestimmte Rechtsgeschäfte hat, d.h. der Betreuuer kann seine Einwilligung verweigern, wenn Du einen Vertrag abschließen möchtest, kann Dich medizinisch Versorgen lassen, wenn Du die Notwendigkeit nicht mehr erkennen kannst etc.

Das bezieht sich eben auf bestimmte Bereiche wie Vermögenssorge, Aufenthalt, medizinische Versorgung..

Novosibirsk  16.09.2018, 23:43
Den Begriff Entmündigung gibt es so zwar nicht mehr, da er durch den beschönigenden Begriff der gesetzlichen Betreuung ersetzt worden ist.
Doch beschreibt er den Sachverhalt der mit einer gesetzlichen Betreuung einhergehenden Entrechtung und Bevormundung umfassend.
Zum Ablauf des Betreuungsverfahrens gibt es folgene Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=0fsczBN09IU oder

https://www.youtube.com/watch?v=K8-VAKOrDa4

Dir wird das Recht aberkannt selber entscheiden zu können um dich vor dir selbst zu schützen. Du solltest es auf jedenfall als Hilfe sehen und nicht als Strafe. Ohne diese Hilfe würdest du dein Leben ganz ruinieren. Es gibt Sachen wo man ohne Hilfe nicht mehr raus kommt.
Lass dich behandeln und Beginn nochmal von Null ganz ohne Schulden.

Dein Problem ist, dass man Dich auf die Schiene der "gesetzlichen Betreuung" gesetzt hat. Um auf diese Schiene gehoben zu werden, müssen folgende 3 Bedingungen vorliegen:

1. Zum einen musst Du ins Visier eines Betreuungsrichter geraten sein und dieser muss

2. der Auffassung sein, dass Du nicht in der Lage bist, Deine Angegenheiten selbst zu regeln bzw. andere um Hilfe zu bitten. Letzters trifft zwar auf 20 % der Bevölkerung zu, denn immer mehr Haushalte geraten in eine Schuldenfalle. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Prominente, die ihre Firma vor die Wand gefahren haben und Politiker, die Schulden in Milliardenhöhe hinterlassen haben. Bei allen diesen Personen steht zwar fest, dass sie nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, doch sind sie im Gegensatz zu Dir, nicht ins Visier eines Betreuungsrichters geraten.

3. Damit jemand unter gesetzliche Betreuung gestellt werden kann, muss nun noch eine dritte Bedingung vorliegen. Diese besagt, dass das Fehlverhalten - hier: die Verschuldung _ auf eine psychische Beeinträchtigung bzw. eine Geistekrankheit zurückzuführen sein muss.

Diesen Nachweis zu führen, ist für einen Betreuungsrichter allerdings kein Problem. Im Umfeld von Betreuungsgerichten haben sich sogenannte scheinselbstständige "psychiatrische Gefälligkeitsgugachter" angesiedelt, deren einzige Aufgabe darin besteht, für eine Beratungsgebühr von ca. 3000 Euro zu bestätigen, dass eine von einem Richter ins Visier genommene Person geistekrank ist. Auch wenn diese Person tatsächlich nicht geistekrank ist, spielt dies nun keine Rolle mehr. Ist erstmal ein solches "Gutachten" in der Welt, wird dieses in Deiner Betreuungsakte abgelegt werden und gilt fortan als unwiderlegbarer Tatsachenbeweis.

Dies liegt an der Trägheit der Justiz, die sich aus Gründen der Arbeitsersparnis lieber auf Akteninhalte verlassen möchte und hierbei gerne die dahinter stehenden tatsächlichen Sachverhalte vernachlässigt und nicht mehr prüfen möchte. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem "Aktenwurm", der sich durch gesamte Betreuungsverfahren durchfrist und vom Gericht immer wieder erneut als Beweis herangezogen wird.

Denn der Richter kann es sich aussuchen, welche Beweise er für das Vorliegen einer "Geistekrankheit" anerkennt und beschließt. Deshalb ordnet er an, dass das von ihm bestellte Gefälligkeitsgutachten als "überzeugender Beweis" für Deine "Geistekrankheit" zu gelten habe.

Die Tatsache, dass derartiige gefakte Gutachten oftmals am Fließband und sogar als Ferngutachten erstellt werden, ohne dass der Gutachter die zu begutachtende Person überhaupt kennt, spielt nun keine Rolle mehr. Der Betreuungsrichter sitzt am längeren Hebel und erklärt Dich für verrückt. Gleichzeitig spricht man Dir ab, einen eigenen Willen bilden zu können. Dein angeblich "wahrer Wille" wird aus diesem vorgeschobenen Grund mit sofortiger Wirkung von Deinem Betreuer formuliert. Wehren gegen diese Schikanen kannst Du Dich nun nicht mehr, denn Du bist entmündigt und dem Betreuer ausgeliefert.

Und wenn Du Dich tatsächlich wehren solltest, sind sich Betreuungsrichter und Betreuer sich darüber einig, dass Du "krankheirsuneinsichtig" bist und Dein Verhalten als weiterer Beweis Deiner "Geistekrankheit" anzusehen ist.

Mit dem Betreuer musst Du Dich nun gut stellen. Denn dieser hat Dich in der Hand. Er muss sich nur an das Betreuungsgsgericht wenden und behaupten, dass Du gegen Dich selbst oder gegen den Betreuer gewalttätig geworden bist und schon bist Du fällig und landest in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt.

Man nennt dieses arglistige Verhalten Deiner Peiniger "Psychiatrisierung". Jedes Jahr werden auf diese Weise in Deutschland 250.000 neue Psychiatrisierungopfer produziert.

Näheres herzu sowie die Hilfe durch Selbsthilfegruppen ist zu finden unterwww.zwangspsychiatrie. de.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nimm das bitte nicht böse:
Es klingt so, als würdest du selbst sehr wohl einsehen wie dein Verhalten ist und es klingt auch nicht danach, dass es dir so gefällt..
Nur habe ich den Verdacht, dass du da selbst nicht mehr rauskommen wirst.. ist ja auch nicht leicht!

Ich vermute dass du etwas Voreingenommen bzgl. der Einweisung bist.
Meistens wird in solchen Kliniken unterschieden. Es gibt somit einen geschlossenen Bereich, von dem du warscheinlich auch Geschichten und Mythen gehört hast. Und es gibt den "offenen" Bereich. Da du aus meiner Sicht nicht gefährlich für dich bzw. für andere bist, wirst du auch nicht in den geschlossenen Bereich eingewiesen.
Ich kenne mehrere Personen, die schon einmal in solch einer Klinik waren (im offenen Bereich) denen es gut getan hat und die auch keine Beanstandungen hatte. Viele davon sind sogar begeistert und haben einen großen Teil ihrer Probleme dort ablegen können!

Deshalb mein gut gemeinter Rat:
Lass dir dort helfen!
Ich bin mir sicher, dass ein tolles Leben auf dich wartet in dem du du selbst sein kannst, nur brauchst du vermutlich nur einen kleinen Schubser. :)

Ich hoffe für dich, dass es dir bald gut geht und du ein schönes Leben führen kannst, wünsche dir Viel Erfolg und hoffe dass ich helfen konnte! :)

LG