Was macht man, wenn ein Rettungswagen hinter einem ist, mit Martinshorn und Blaulicht und man nicht schneller als 50 kmh fahren darf?

24 Antworten

Naja es gibt da so ein Gesetz, nennt sich StraßenVerkehrsOrdnung, in Fachkreisen auch StVO genannt. Sollte jeder der eine Fahrzeug führt schon mal von gehört haben.

Da drin gibt es den § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklich. Da drin steht unter anderem:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Damit sollte eigentlich alles klar sein. Wenn da nicht ganz viele Autofahrer auf der Straße wären die damit geistig völlig überfordert sind.

Freie Bahn kann heißen sofort rechts ran zu fahren, aber so das die Fahrzeuge mit Sondersignal auch durch kommen. Es kann auch heißen das man in eine Kreuzung nicht ein fährt wenn das SoSi-Fahrzeug aus einer Seitenstraße kommt. Es kann sogar heißen über eine rote Ampel zu fahren wenn das Fahrzeug von hinten kommt. Man kann sogar angemessen beschleunigen wenn keine Möglichkeit zu ausweichen gegeben ist.

"voll aggressiv" und "voll gedrängelt" sind aber schon starke Unterstellungen. Stell dir einfach mal vor der wäre unterwegs gewesen weil jemand aus deiner Familie oder deiner Freunde in Not gewesen wäre und dringend Hilfe benötigt hätte.

Wenn dein Freund sich auf die Straße konzentriert hätte, dazu gehört auch der Blick in den Spiegel, anstatt laute Musik zu hören dann hättet ihr den RTW vermutlich auch kommen sehen. Nicht umsonst haben die blaue Blitzer als Straßenräumer im Kühlergrill. Den RTW hat niemand da auf einmal hinter euch gebeamt.

Blaues Blinklicht in Verbindung mit dem Folgetonhorn, ordnet nach Paragraph 38 Straßenverkehrsordnung an, "alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben SOFORT freie Bahn zu schaffen". Das rechtfertigt es auch, mit der nötigen Vorsicht kurzzeitig die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten um dann an einer geeigneten Stelle (Parkbucht, etc.) Platz zu machen. Wenn du an einer roten Ampel stehst und sich dir von hinten ein Fahrzeug mit Blaulicht und eingeschaltetem Folgetonhorn nähert, darfst du auch mit der nötigen Vorsicht soweit bei Rot in die Kreuzung einfahren wie es nötig ist, um dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, wie gesagt hat man das nach Paragraph 38 StVO SOFORT zu machen. Eine Strafe, hat man in diesem Fall natürlich nicht zu erwarten.

Ein Rettungswagen ist nicht "aggressiv" und hat auch nicht "voll gedrängelt". Als verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer müßt ihr auf Rettungsfahrzeuge Rücksicht nehmen. Wenn ihr einen Unfall habt, könnt ihr morgen schon selbst im Rettungswagen liegen! Also bitte mal nachdenken!

In den Rettungswagen geht es häufig um Leben und Tod oder denke an eine schwangere Frau, deren Geburt unmittelbar bevorsteht. Dann zählt jede Minute. Mit Aggressivität und Drängeln hat das überhaupt nichts zu tun.

Ihr dürft eure Musik im Auto nur so laut einstellen, dass ihr die normalen Straßenverkehrsgeräusche hört und mitbekommt. Ihr habt den Rettungswagen behindert. Das dürft ihr nicht. Ein Fehlverhalten lag also bei euch. Behinderung von Rettungsfahrzeugen ist meines Wissens eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft wird.

Genau deswegen soll man die Musik ja nicht so laut machen!

In so einer Situation ist - bei äußerster Vorsicht! - quasi alles erlaubt, damit man dem Rettungswagen möglichst schnelles Vorankommen ermöglicht. Notfalls darf man z. B. auch mal kurz schneller als 50 km/h fahren und dann bei nächster Möglichkeit rechts (oder auch links, wenn's besser passt) ran fahren.

Da fährt man rechts ran. Sondersignal hat immer Vorfahrt.