Was mache ich bei falschen Beschuldigungen der Nachbarn?

4 Antworten

Danke für die schnelle Antwort. Meine Sorge ist das wenn er sich beim Vermieter beschwert, womit er gedroht hat, der Vermieter ihm glaubt da er da schon länger wohnt und ich erst seit einen Monat und meine sorge auch noch ist das ich einfach jünger bin (21). Also die neue junge mieterin mit "gefährlichen hund" die den hausflur angeblich nicht putz.

Du machst gar nix. Erst wenn er dir rechtliche Schritte androht, sich bei der Hausverwaltung oder beim Vermieter schriftlich beschwert, hat er selber das Problem dass er seine Behauptungen beweisen muss.

Und wenn er dies nicht kann, aber anderen Mitbewohnern, der Hausverwaltung oder deinen Vermieter versucht ohne Belege- gegen dich aufzuhetzen kannst du dir überlegen ihn wegen übler Nachrede anzuzeigen. Bis dahin solltest du ihn ignorieren und zusehen , dass er seine Behauptungen nicht belegen kann.

Diesen Vorwurf muss Dein Nachbar beweisen können. kann er das nicht steht Aussage gegen Aussage. Wenn der Vorwurf des Nachbarn nicht zutrifft, kann man ihn wegen des "verdachts falscher Verdächtigung" anzeigen (§223 StGB). Das kann bei einer Verurteilung mit einer Haftstraße von 6 Monaten bis zu drei Jahren belegt werden.

verhalte dich wie immer und ignoriere die Leute einfach...oder klingel immer wenn du putzt, das nervt die bestimmt.....auf Diskussionen würde ich mich nicht einlassen...und immer lächeln