Was mach, wenn mein Vermieter sich weigert mir eine Quittung für die monatliche Miete auszustellen?
Ich bin gerade zwecks Berufs in eine andere Stadt (möblierte Wohnung) gezogen. Nun ist die erste Miete fällig und wie sich herausstellte weigert sich mein Vermieter mir eine Quittung für die Miete auszustellen. Er möchte das Geld in Bar und einen schriftlichen Mietvertrag gibts es auch nicht. Mein großes Problem dabei ist, wenn ich keinen Nachweis über die getätigten Mietzahlungen habe, kann ich das nicht beim Finanzamt einreichen. Denn es handelt sich hier um eine doppelte Haushaltsführung und die ist ja komplett von der Steuerabsetzbar. Was mach, wenn mein Vermieter sich weiterhin weigert mir einen Nachweis für die Mietzahlungen auszustellen?
5 Antworten
Dein Problem ist hier nicht das Finanzamt. Dein Problem, kann die Behauptung des Vermieters werden, er habe keine Miete erhalten. Keine Zahlungen mehr in bar. Dein VM hat entweder Probleme mit seiner Bank oder er will am Finanzamt vorbei Mieteinkünfte verschleiern.
Versuche hier eine Bankverbindung zu erfahren und zahle die Miete dort ein.
Eine andere Möglichkeit ist, die Miete bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichtes monatlich zu hinterlegen bis der VM Dir eine Bankverbindung benannt hat. Dort musst Du allerdings ausdrücklich erklären, dass Du kein Zurückbehaltungsrecht geltend machst.
Gib ihm kein Bargeld. Auch mit einer Quittung kannst Du es beim Finanzamt nicht absetzen, es werden nur Überweisungen über ein Bankkonto anerkannt.
Such Dir am besten ein neues Zimmer oder eine Pension.
Wahrscheinlich will Dein Vermieter das Finanzamt betrügen.
LG murkeltimo
ich würde nichts bezahlen ohne eine quittung oder bankbeleg als beweis in der hand zu haben. forder ihn per einschreiben/rückschein oder mit zeugen auf, eine bankverbindung anzugeben. parallel dazu solltest du dir eine andere bleibe suchen. wer weiß, welche dinge diesem VM noch in den sinn kommen
Die Aussage, dass das Finaznzamt in diesem Bereich Kosten nur akzeptiert, wenn diese per ÜW bezahlt wurden ist falsch! Es werden durchsaus auch Belege über Barzahlungen akzeptiert. Allerdings würde ich Dir im vorliegenden Fall auf keinen Fall empfehlen, die Miete bar zu zahlen. Fordere den Vermieter schriftlich auf, Dir einen Mietvertrag auzuhändigen sowie die Bankverbindung mitzuteilen. Teile ihm auch mit, dass Du diese Dinge für Dein Finanzamt benötigst und dass mit großer Wahrscheinlichkeit auch sein FA darüber informiert wird, wenn Du die Kosten steuerlich geltend machst.
Viel Glück, Danny
Wieso hast du denn kein Mietvertrag?