Was können wir bei einer falschen Rechnung von EOS DID machen?

5 Antworten

Wie Franneck und Kevin schreiben, brauchst du mehr Infos, um den korrekten Weg einzuschlagen. Fordere daher unbedingt schon heute per Fax oder Telefon vom Amtsgericht eine Aktenkopie an und betonte, dass es eilt, da offenbar eine Personenverwechslung vorliegt, die man aber beweisen muss, und man 14 Tage Fristen zu wahren hat.

Sobald die Kopie da ist, schaue ganz genau durch, ob irgendetwas daran komisch ist.

Hat deine Partnerin auch wirklich zu dem Zeitpunkt des Titels noch dort gewohnt? Oder ist sie damals umgezogen?

Dann würde ich heute noch zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen unbekannt erstatten wegen Betrugs und Identitätsmissbrauchs. Wenn die Rechnung auf jemand anderen lautet, hat womöglich irgendwer (der eigentliche Schuldner? Das Inkasso?) eine absichtliche Personenverwechslung herbei geführt. Sprich: Irgendwer hat da den Namen ausgetauscht.

Wir wissen nicht was wir dagegen machen können.

Ihr braucht die Zustellungsurkunde zu dem Mahn- und Vollstreckungsbescheid und müsst schauen wohin diese gegangen ist und dies abgleichen mit dem Melderegistereintrag deiner Partnerin.

Waren sogar schon beim Amtsgericht.

Wolltet ihr einen Beratungshilfeschein oder was trieb euch zum Amtsgericht?

Ihr braucht einen Rechtsanwalt.

Die haben gesagt, man kann nichts dagegen machen

Es kommt drauf an, wenn der Mahn- und vollstreckungsbescheid korrekt zugestellt wurden ist es in der Tat schwierig, daher rate ich ja zur Rechtsberatung. Bei 300,- € Forderungsstand und ohne RSV oder Beratungshilfe kann dies aber teuer werden.

Ist ja auch das "Lustige". Sie hat nie einen Bescheid bekommen. Beim Amtsgericht waren wir, um Beratungshilfe zu beantragen. Die haben das da direkt geprüft und haben gesagt, dass ein rechtsgültiger Vollstreckungsbescheid vorliegt und haben uns dann direkt wieder weggeschickt mit dem Kommentar "Ungerechigkeit gibt es nunmal". Unsere Überlegung ist jetzt, einen Ledigenschein zu besorgen, um zu beweisen, dass meine Partnerin nie geheiratet hat. Dannn müsste doch der Vertrag rückwirkend nichtig gemacht werden, da falscher Name. Oder irre ich mich?

Auf dem Bescheid stimmt hingegen alles.

Wurde dieser euch damals auch zugestellt? Was sagt die zugehörige Zustellungsurkunde?

Nur wenn der Vollstreckungsbescheid damals nicht korrekt zugestellt wurde, kann man diesen nachträglich aus der Welt schaffen. Dann solltet ihr zu einem Anwalt gehen. Mit diesem dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§233 ZPO) beantragen. Dann kann dem Vollstreckungsbescheid widersprochen werden.

Wichtig: Fristen beachten, d.h. das ganze noch vor Weihanchten in die Wege leiten!

Ist ja auch das "Lustige". Sie hat nie einen Bescheid bekommen. Beim
Amtsgericht waren wir, um Beratungshilfe zu beantragen. Die haben das da
direkt geprüft und haben gesagt, dass ein rechtsgültiger
Vollstreckungsbescheid vorliegt und haben uns dann direkt wieder
weggeschickt mit dem Kommentar "Ungerechigkeit gibt es nunmal". Unsere
Überlegung ist jetzt, einen Ledigenschein zu besorgen, um zu beweisen,
dass meine Partnerin nie geheiratet hat. Dannn müsste doch der Vertrag
rückwirkend nichtig gemacht werden, da falscher Name. Oder irre ich
mich?