Was ist zu tun, wenn ein Vorgesetzter einen vor falsche Tatsachen stellt, weil er schlechte Laune hat?

3 Antworten

Sollte er nur etwas Dampf ablassen wollen und es erwischt gerade dich, ist das nicht zwingend ein Zeichen dafür, dass er dich schikanieren will. Du bist nunmal gerade in der Schussbahn, es hätte auch jeden anderen treffen können.

In der Situation lässt du ihn am besten wüten,zählst dann innerlich bis zehn, und dann kannst du ihn darauf ansprechen.

Vermutlich meinst Du, dass Dein Vorgesetzter Dir Handlungen oder Einstellungen unterstellt, die Du nicht getan hast oder (bei den Einstellungen) die Du nicht hast.

Solche Vorwürfe sind natürlich zunächst schmerzlich, weil man Sorge haben muss, dass sie Folgen haben indem man bestimmte Vorteile in Zukunft nicht haben wird oder dass man Herabsetzungen erleiden muss. 

Ganz falsch ist es dem Chef zu sagen, dass er sich irrt, dass seine Beurteilung willkürlich, vorurteilshaft oder gar aus einer unguten Motivation heraus vorgetragen wurde. Jeder Hinweis auf eine Fehlhandlung löst vermutlich gerade das umgekehrte aus, was man erreichen wollte. Der Chef  erlebt den Untergebenen als widerspenstig, uneinsichtig, renitent oder dumm, also alles Attribute, die man nun überhaupt nicht für sich gelten lassen will.

Als Strategie kommen eigentlich nur zwei prinzipielle Wege in Frage. Der eine Weg zeigt grundsätzliche Akzeptanz: "Werde versuchen, das Gesagte in Zukunft zu beherzigen und den Fehler künftig zu vermeiden." Erst viel später in einer entspannten Situation kann man dann nachfragen, wieso er auf so ein hartes Urteil gekommen ist. Unter Umständen versucht er dann die Sache abzumildern und partiell ungeschehen zu machen. Gegebenenfalls kommt sogar eine Entschuldigung, dass er an diesem Tag die Dinge ein wenig zu einseitig gesehen habe. Damit ist klar, dass eine Änderung der von Dir benannten Fehlauffassung immer vom Chef selber kommen muss.

Der zweite Weg läuft über die Schiene der "schmerzlichen Betroffenheit". "Ihr hartes Urteil macht mir jetzt wirklich zu schaffen!" "Will auf jeden versuchen, die Dinge noch einmal sorgfältig für mich durchzugehen". Dabei muss man es aber belassen. Keineswegs nachlegen mit Aussagen, dass der Chef im Irrtum sein könnte oder gar im Irrtum ist. Auch hier könnte eine Abmilderung der Anklage stattfinden, muss es aber nicht, wenn gerade Du zur Erregungsabwehr da warst.

Schreibe Diesen Link auf einen Zettel, kopier ihn 10 mal und gib ihn dem Choleriker beim Nächsten Mal konnentarlos.

http://www.dailytalk.ch/ueble-nachrede-verleumdung-und-falsche-anschuldigung/

Wenn er nachfragt, was das soll, bevor er nachgeschaut hat antwortest Du. er möge sich zuerst einmal informieren.

Wenn er das getan hat und noch einmal nachfragt kannst Du ja sagen Er wüsste jetzt ja was er falsch gemacht hat und könne die Folgen selbst beurteiken.

Kann natürlich in Kleinbetrieben ohne Kündigungsschutzgesetz Grenze ein wenig knifflig werden. Also nut machen, wenn Du ganz sicher bist, dass das nicht zur Kündigung führt.

Wir der dann noch pampig gehst Du einfach weiter Deiner Arbeit nach und ignorierst die schlechte Laune. Wer keine Angriffsfläche biete wird irgendwann nicht mehr angegriffen.

Weggehen und die Arbeit verlassen oder sich auf Diskussioneneinlassen, das solltest Du vermeiden.

elektromeister  10.07.2016, 11:59

geht natürlich auch mit:

StGB § 186
Üble Nachrede


Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.







Falls Du nicht in der Schweitz leben solltest.