Was ist rechtlich bei der Famulatureinteilung Pharmazie?
Ich studiere Pharmazie und habe ein Problem mit der Famulatur oder besser gesagt mit dem rechtlichen Sachen.
Ich war die gesamte Famulatur in der gleichen Apotheke, aber zu erst 3 Wochen und dann 5Wochen.
Nun steht ja in der Vorschrift dass eine Einteilung zu 4wochen zulässig ist, da 4 Wochen in der öffentlichen Apotheke erledigt werden müssen, aber gilt das auch für meinen Fall, wenn ich die ganze Zeit in einer öffentlochen war?
1 Antwort
Ja, das gilt auch in deinem Fall. Es müssen immer jeweils mindestens vier Wochen am Stück absolviert werden. Wenn du einmal fünf Wochen gemacht hast, ist das auch kein Problem. Nur darfst du bei dem anderen Block dann nicht drei Wochen machen, sondern wieder mindestens vier. Das hat den Grund, dass du ja erst mit der ganzen Umgebung vertraut gemacht werden musst, bevor du richtig "sinnvolle" Tätigkeiten übernehmen kannst.
So gesehen hätten sie vielleicht eine Ausnahme gemacht, wenn du erst fünf Wochen gemacht hättest und dann kurze Zeit später nochmal drei. Aber das kann man jetzt nicht mehr ändern. Ich würde dir dazu raten, erstmal mit deinem leitenden Apotheker zu sprechen. Vielleicht kann der ja was machen. Wenn nicht, geh zum Dekan und frage ihn um Rat. Fragen kann man ja mal.
Zur Not musst du vier Wochen Famulatur nochmal machen. Wäre an sich ja auch kein Beinbruch, oder? Außer du stehst unmittelbar vor dem ersten Staatsexamen und das ist das einzige, das dir noch fehlt..?