Was ist mit seinem Wohnrecht, wenn der Berechtigte pflegebedürftig wird?

7 Antworten

Er kann überhaupt nichts anordnen. Falls er das macht, soll er das auch bezahlen. Es gibt kein Gesetz hierfür, lasse dich nicht verunsichern.

Deine Lebensgefährtin hat ein "Wohnrecht" in Deinem Haus?

Irgendwie steige ich durch die Frage noch nicht so ganz durch :-/

ThomasAral  19.06.2015, 21:37

ich nehme mal an er hat seiner Lebensgefährting (weil ja nicht verheiratet) was gutes tun wollen und mit ihr beim Notar einen Vertrag aufgesetzt, dass sie das Wohnrecht in dem Haus hat ... also sie weder zu seinem Lebzeiten noch wenn er stirbt so einfach vor die Tür gesetzt werden kann und dann (weil ja nicht verheiratet) ganz Mittellos dasteht.

TrudiMeier  23.06.2015, 11:12
@ThomasAral

Aber selbst wenn das so ist, dann bleibt das Haus doch sein Eigentum. Und da kann doch nicht jeder Hanswurst ankommen und Umbaumaßnahmen in Auftrag geben und die Kosten dafür dem Eigentümer aufs Auge drücken. Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch.  (Den Typ würde ich ganz schnell vor die Tür setzen!)

ThomasAral  26.06.2015, 20:05
@TrudiMeier

der macht das ja im Auftrag der Frau .. ist wahrscheinlich Betreuer oder sowas. Es wäre also so, als ob die Frau, die ja das Wohnrecht besitzt selbst diese Umbaumaßnahmen wünscht....  ja solche Fallstricke gibts

ThomasAral  26.06.2015, 20:10
@ThomasAral

Hintergrund warum so ein Gesetz überhaupt gemacht wurde, ist nicht, dass die Frau es bequemer hat, sondern dass der Staat sich es erspaart sie ins Altenheim zu setzen und dann evtl. das Heim zu großen Teilen zahlen muss weil nicht genug Geld da ist --- dann halt so.  Gibt noch mehr so sachen wo ich mir fast gedacht hat --- da gilt doch der Kinderspruch:   Schenken, schenken, wiederholen -- ist gestohlen.   Beispiel:  ein Alter schenkt einen Verwandten sein Haus, aber natürlich mit Wohnrecht für sich selbst. Kommt jetzt der Alte ins Altenheim, kann es durchaus sein, dass aus der Schenkung die evtl. schon 5 Jahre her ist nichts wird und alles (oder fast alles) rückabgewickelt wird und damit das Heim bezahlt wird.

Quatsch... als Lebensgefährte einer pflegebedürftigen Person, die bei Dir lebt,  bist Du gar nichts verpflichtet, schon gar nicht, wenn DU die Pflege an sich übernimmst. ER könnte höchstens als Angehöriger dafür sorgen, dass sie, bzw. dann ihr in eine behindertengerechte Wohnung zieht...Er kann dohc ncihtüber dne Kopf seine rmutter und deren partner hinweg bentscheiden, wo und wie sie lebt. Es sei denn, sie wäre entmüdigt und er ihr Vormund. Selbst dann sollte das in Absprache mit dir geschehen.


oder sehe ich da jetzt irgendwas völlig falsch?

da musst du zu einen Anwalt ... aber evtl. hat er Recht.  Wochnrecht und Nießbrauchrecht haben einige Fallstricke. Als du da eingerichtet hast hättest du da schon drüber informiert sein sollen. Es spart zwar steuern, aber kann unangenehme Nebenwirkungen haben. Z.B. die Bezhalung des Heims in dem Umfang was der Wohnberechtigte im Haus an fiktiver Miete zahlen müsste auch wenn er gar nicht mehr drin wohnt, usw. --- also ins eigene Fleisch geschnitten, nur weil man paar Euro Steuern sparen wollte. Genauso kann ich mir vorstellen, dass zur Vermeidung der Heimeinweisung eben die Umbaumaßnahmen geduldet werden müssen --- aber eben: Anwalt fragen. Kommt auf den konkreten Wohnrecht-Vertrag an.

Ich denke das muss ein Anwalt prüfen, was schriftlich vereinbart wurde. Aber so wie du es schilderst, denke ich nicht das dies so richtig ist was er behauptet.