Was ist eine amtlich beglaubigte Kopie?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wahrscheinlich akzeptieren sie es nicht, weil Du es ausgedruckt hast und der Stempel nicht das Original war. Du kannst Dir von der Gemeinde/Stadt gegen Gebühr etwas amtlich beglaubigen lassen. Im Zweifelsfall noch mal im Stundetensekretariat nachfragen, was denen da nicht gefallen hat.

Eine amtlich beglaubigte Kopie DARF man bei den meisten Ämtern noch nicht einmal selbst kopieren, schon gar nicht einscannen und ausdrucken. Man geht mit dem Zeugnis zum Amt - Stadtverwaltung, Rathaus oder Banken machen es auch manchmal. Wichtig ist, dass der Stempel ein Original ist und noch nicht sehr alt. Das heißt, er darf meist kein Jahr alt sein. Man muss also immer wieder neue Beglaubigungen ausstellen lassen, direkt bevor man sich bewirbt bzw. die Bewerbung abschickt.

wer hat dir den Stempel drauf gemacht? Hier gehen wir zum Rathaus , diese beglaubigten Kopien wurden bisher von allen angenommen!

samsun2  17.07.2009, 10:26

Ich wollte mal bei Rathaus etwas beglaubigen lassen. Netterweise habe ich die Kopien vorher schon selber gemacht. Dann hieß es aber von der Beamtin "Können wir nicht akzeptieren, die Kopien könnten gefälscht sein". Also hat sie die Kopien gemacht und beglaubigt.

Bei einem anderen Mal bin ich nur mit dem Original zur Stadtverwaltung gegangen. Da hieß es: "Wo sind die Kopien? Die müssen sie schon selber machen! Wir beglaubigen nur!"

Das Leben ist schon sonderbar.

Die wollen einen original Strempel mit original Unterschrift, entweder von der Schule oder Stadtverwaltung.

samsun2  17.07.2009, 10:22

Bei der Kirche kann man dies auch erledigen und ist vielfach preiswerter. Evtl. bekommt man dort auch einen "Mengenrabatt". (Habe ich mal erlebt)

Hallo.

Ein amtl beglaubigte Kopie muss von einer Siegelführenden Stelle, Schule Gemeine Stadt, Kirchen usw, beglaubigt werden.
Die machen auch die Kopien da dann keine Mogeleien beim Kopieren vorgenommen werden können.
Wenn du die Kopie( beglaubigte)  heißt Kopie von einer beglaubigten Kopie.