Was heißt gerichtlich geltend machen?

8 Antworten

Ich nehme mal an, dir wurde noch kein Mahnbescheid zugestellt?

Dann schleunigst die Forderung bzw. den unstrittigen Teil bezahlen.

Kannst ja nochmal die genaue Auflistung der Forderungen schreiben, vielleicht lässt sich da in der Höhe noch was drehen

Wenn die Sache vors Gericht kommt, kommt noch einiges an Kosten  hinzu. Versuche, dich mit dem Fitness-Studio auf Raten  zu einigen. Falls das klappt, halte diese Raten auch ein, sonst wird das ganz schnell gerichtlich anhängig.


Schau umbedingt das du dies mit dem studio klären kannst ansonsten wirst du noch gerichtskostentragen müssen

Es bedeutet daß ein Mahnbescheid kommt und wenn dieser wirksam ist, dann ist es ein sog. vollstreckbarer Titel, der 30 Jahre gültig ist. Innerhalb dieser Zeit kann dein Hab und Gut oder dein Konto oder dein Lohn problemlos gepfändet werden

Wenn ich keine Kohle hab, muß ich nicht in die Muckibude - meine Meinung

JanKonerding 
Fragesteller
 09.04.2016, 23:27

Kann ich mich denn trotzdem noch mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und über eine Ratenzahlung sprechen? Ob wohl es schon vor Gericht wahrscheinlich gelandet ist ?

TorDerSchatten  09.04.2016, 23:27
@JanKonerding

Das kannst du natürlich versuchen. Wenn der Mahnbescheid aber schon unterwegs ist, ist es zu spät, dann ist das nicht mehr zu stoppen

Wie setzen sich die Kosten denn zusammen?

JanKonerding 
Fragesteller
 10.04.2016, 11:17

Die Kosten setzen sich aus dem gesamten Betrag des Vertrages zusammen, sprich ich muss jetzt alles zahlen, was ich normaler weise hätte monatlich zahlen müssen

kevin1905  10.04.2016, 11:21
@JanKonerding

Das wird schon mal nicht passen.

100% Schadenersatz gibt es so gut wie nie. Der Betreiber muss sich die nicht mehr zu erbringende Leistung anrechnen lassen (Zutritt zum Studio, Zeit der Trainer, Benutzung der Geräte, etc.)

Leider habe ich kein Urteil im Bereich Fitness vorliegen sondern nur aus dem Bereich TK. Dies ist dem Grunde nach übertragbar, der Höhe nach aber nicht.

Ich würde pauschal 70% der Kosten für die Restlaufzeit als angemessenen Schadenersatz sehen.