Was gilt als Haustier bei "Haustiere: Nein" beim Steckbrief einer Wohnung?

8 Antworten

Der Begriff Haustiere umfasst alle erdenklichen Tiere, die man in einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses halten kann.

Die sollten Sie auch in einer Selbstauskunft angeben.

Die Haltung von Haustieren darf nicht generell verboten werden; einesolches Verbot würde zur Unwirksamkeit der Tierhaötugnsklausel führen.

Ausnahme können die Haltung von z.B. Hunden oder Katzen bilden, für deren Haltung der Vemieter sich eine Genehmigung und auch die begründete Möglichkeit des Widerrufs vorbehalten kann.

Fische, Vögel, Hamster usw. zählen zu den Kleintieren, die darf man immer halten und man braucht keine Zustimmung.

Bei Hunden und Katzen muss man immer den Vermieter fragen, auch wenn nichts im Mietvertrag steht.

Kleintiere (Nager, Fische, ungiftige Reptilien) sollten immer ok sein.

Schon bei Vögeln sollte man absprechen. Viele Ziervögel sind relativ leise, einen Ara z.B. hört man bei dünnen Wänden im ganzen Haus.

Wichtiger als die Frage nach der Art ist:

- Ist das Tier möglicherweise laut, so dass die Nachbarn belästigt werden?

- Läuft das Tier frei herum und könnte durch Verschmutzung und Schäden den Wert der Wohnung mindern?

- Ist das Tier potentiell gefährlich (es wurden schon Hochhäuser evakuiert und von der Feuerwehr durchkämmt, weil einem Mieter ne Giftschlange ausgebrochen war)?

Wenn der Vermieter mit solchen Argumenten sein "Nein" begründen kann, muss der Mieter sich dran halten.

MfG

damit meinen die hunde und katzen, hausschweine, freilaufende frettchen z.b.

fische, vögel, hamster, mäuse, meerschweinchen, reptilien vieleicht noch, werden durchgehen.

ein aquarium geht auf alle fälle. falls es nicht zu groß ist und die statik es zulässt

Je nach Größe eines Aquariums kann dieses sehr schwer sein.
Ein 600 l Becken wiegt immerhin über eine halbe Tonne, das machen sich nur wenige klar.

In einem Altbau kann das statische Probleme geben.