Was für ein Strafe bekommt der Onkel?
Ich habe neulich eine (Mittelalterartige) Fanfiktion gelesen.
Dort gab es eine Szene, wo die verwaiste minderjährige Erbin eines Königreich von ihren selbsternannten Onkel festgehalten wird. Nein, sie sind nicht blutsverwandt.
Sie wird in der Szene von zwei Schergen festgehalten, während ihr Onkel sie küsst und unsittlich berührt.
Der Onkel ist ganz vernarrt in ihr, sie soll seine Gemählin werden. Zudem ist die Prinzessin ein Ebenbild seiner grossen Liebe, die Mutter der Prinzessin.
In einer späteren Szene kommt es zu der Hochzeit zwischen ihr und den Onkel.
Sie wird gefesselt und geknebelt vor einen Altar geführt, der korrupte Priester ist einer von Onkels Freunde. Die Hochzeit wird in der letzten Minute gecrasht.
Später kommt der Onkel vor Gericht, vertreten durch den gültigen Kaiser und einige seiner treuen loyalen Mitarbeiter.
Leider endet die Geschichte da. Es geht erst später weiter
Wenn das in der heutigen Zeit wäre, dann tippe ich auf folgende Strafbestände
Missbrauch minderjähriger Schutzbefohlene (mehrfach)
Unerlaubte Hochzeit mit einer minderjährige Personen
Entführung in mehrenen Fälle (Er hat sie mehrfach entführt und sie flieht einige Male)
Meine Strafe wäre mehrmals lebenslang ohne wenn und aber.
Wahlweise würde ich auch die Todesstrafe vollstrecken.
Wie würdet ihr den Onkel verurteilen?
7 Antworten
WIllst du jetzt wissen was für eine Strafe wir nach heutigen Gesichtspunkten verhängen würden oder was wir anstelle des Kaisers machen würden? Da kämen sehr unterschiedliche Strafen bei raus.
Falls letzteres wäre noch die Frage, wie der Kaiser zu der Prinzessin steht!
Dann schauen wir doch mal, was in Deutschland alles möglich wäre:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__174.html
Je nach Geographie, Kinderehen werden ja in bestimmten Ländern geduldet bzw leider sogar in Deutschland.
Ein Urteil zufällen ist immer schwer - ich bin schon der Meinung das unsere Rechtssprechung in die Richtige richtung geht - kein Auge um Auge - und eben eine chance auf resozialisierung lassen. Ich wäre daher bei denke ich bei 18 Jahre knast mit psychologischer Betreuung, und beim ok von den Herren und Frauen Doktoren frühzeitig entlastung ab 12 Jahre möglich - allerdings in jedem Fall dannach mit Auflagen. Klaut der dannach ein Kaugummi kann der Henker wegen mir gerne schonmal das SChwert schärfen.
In der Realität sagt der Staatsanwalt 12Jahre, die verteidigung plädiert auf Freispruch und je nach beweißlage gibts was zwischen 2 Jahre auf bewährung und 10 Jahre von dennen dann 6 Jahre abgesessen werden, oder so ein schranz. Wäre mir aufjedenfall zu lasch.
Hab nichts gegenteiliges behauptet.
Je nach Geographie, Kinderehen werden ja in bestimmten Ländern geduldet bzw leider sogar in Deutschland.
ok, das versteht man aber so 😅
"geduldet" ist nicht erlaubt. Ich darf auch nicht 51kmh in der 50er zone fahren, ist aber geduldet.
Ich meine expliziet sowas:
Wir haben also im momoent rund 1400 geduldete Kinderehen in Deutschland, das die im Ausland geheiratet haben ist etwa ein genauso schwachsinniges umgehen von Rechten wie das was die Großunternehmen machen (Double Irish With a Dutch Sandwich) - das wir die eintragung ab 15 Jahren dann auchnoch unterstützen ist schon fraglich.
und Was soll deiner Meinung nach Deutschland in anderen Ländern verbieten und mit welchem Hoheitsrecht?
Dort garnichts? Nur hier.
Wie hier? Hier ist Kinderehe verboten.
Ja eben nicht. Gibt 1400 gedudelte Fälle.... kann ja auf dem Papier verboten sein aber wenn du nix gegen machst....
Dann würde ich dir mal ans Herz legen ins BGB zu schauen und genau zu lesen was da 2018 geändert wurde.
Korrektur 2017
oh und was unwirksam ist, muss von einem Gericht nicht extra aufgehoben werden.
Steht doch im Artikel...
Im Artikel steht dass keiner die Ehen aufheben möchte. Aber der Journalist hat unrecht. Man muss keine Ehe aufheben die unwirksam ist.
Nur das die nicht unwirksam sind sondern eingetragen und erkannt. Deswegen ist man ja fähig diese zu zählen. Ich hoff mal das ist absicht wie du dich anstellst gerade.
wirklich traurig, wenn Menschen die Gesetze des eigenen Landes nicht kennen. Lee was der Gesetzgeber dazu sagt.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ehemuendig-ab-18-jahren-481606
Zitat:
Hatte einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Ehe nach dem Gesetz automatisch unwirksam. Sie braucht nicht erst in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben werden. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Ehen nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden. Für Altfälle gibt es Übergangsvorschriften.
Naja, ich finde deine Strafe ist viel zu milde.
Hack ihm die Nüsse beim lebendigen Leib ab und lasse ihn bis zum Tod verbluten.
Aktuelle Strafbestände lassen sich nicht aufs Mittelalter übertragen. Das Strafmaß von dieser mittelalterlichen Gesellschaft ist entscheidend.
Das Deutschland des 21. Jahrhunderts hingegen hat keine Todesstrafe, keinen Pranger, keine Folter... Es ist auch nichts, was ich vermissen würde.
Nach modernem Recht würde Freiheitsentzug, sexuelle Belästigung und eventuell Körperverletzung zu tragen kommen. Nicht sexueller Missbrauch Schutzbefohlener, weil man eine Schutzbefohlene nicht entführen muss.
Da der Onkel nach deiner Beschreibung unter einen erheblichen Realitätsverlust leidet, tippe ich auf Schuldunfähigkeit mit der Unterbringung in der Psychatrie.
In Deutschland ist keine Kinderehe erlaubt.