Was darf von der Kaution abgezogen werden?

5 Antworten

  • Lagergebühr: tja, so etwas muss man vorher klären. Es sollte aber in der Tat ein "angemessener" Betrag sein - ansonsten wäre es "Wucher". Bitte doch einfach Deinen Vermieter, Dir einen fairen Betrag abzurechnen
  • Abnutzung der Wohnung: ist mit der Mietzahlung abgegolten
  • Schlosstausch: hast Du den Tausch des Schlosses erforderlich gemacht (z.B. weil Du den Schlüssel verloren hast), musst Du ihn auch zahlen. Kostet so 20 EUR + Einbau
xsassyxx 
Fragesteller
 28.11.2017, 11:36

Vielen Dank!

Von einem Schlosstausch weiß ich nichts.. :)

stefan1531  28.11.2017, 11:37
@xsassyxx

Du schreibst doch aber oben, daß der Hauptmieter Dir das in Rechnung stellt?!?!

Hat kein Austausch stattgefunden oder hast Du diesen nicht verursacht, musst Du ihn auch nicht zahlen.

Verlange die Herausgabe der Kaution

xsassyxx 
Fragesteller
 28.11.2017, 11:53
@stefan1531

Ja, hätte das in meinem Wissen so stattgefunden, wäre ich mehr als bereit das zu zahlen..

Werde ihm wohl mal schreiben müssen.

Danke!

http://www.mietrecht.org/untervermietung/kaution-untervermietung/

Vllt hilft dir das was weiter. Ansonsten Mieterschutzbund / Mieterverein. Die machen das dann über den Rechtsweg für dich. Jetzt kommt es nur noch darauf an, wann du die Abrechnung erhalten hast.

xsassyxx 
Fragesteller
 28.11.2017, 11:36

Habe sie gestern erhalten.

Marelou  29.11.2017, 11:35

ja dann hast du wie bei dem normalen Mietvertrag 1 Jahr Zeit das zu beanstanden. allerdings würde ich dir wirklich empfehlen einen Mieterverein aufzusuchen. der ist nicht nur jetzt hilfreich sondern auch wenn's Mal wieder zu sowas kommt.

Eine Entschädigung für die Benutzung der Wohnung ist in der Miete enthalten und damit erledigt. Anders sieht es bei regelrechten Beschädigungen aus. Dafür musst Du bezahlen. Wegen der Kellernutzung hätte er früher eine dezidierte Forderung erheben müssen. 

.... aber Fordrungen für Schäden verjähren doch in 6 Monaten ab Schlüsselrückgabe oder hat sich da etwas geändert?

Mieterschutzbund!

Nein, er darf dir das nicht abziehen. Klage auf Herausgabe des Geldes.