Was braucht eine Pflegekraft, um das Auto der gepflegten Person fahren zu dürfen?

7 Antworten

Einen Führerschein und die Erlaubnis der gepflegten Person.

einen Führerschein und die schriftliche Erlaubnis der besagten Person - wenn er alleine fährt und das Fahrzeug ist für besagte Person umgebaut

Reviewer  15.12.2016, 15:07

von umgebaut steht nix in der frage...

peterobm  15.12.2016, 15:14
@Reviewer

bin etwas vorausgeeilt - manche Fahrzeuge dürfen eben nur von der Person selbst oder als Beifahrer bewegt werden

ansonsten reicht eine Erlaubnis

einen Führerschein und die Zustimmung des Fahrzeugbesitzers

Wir haben oft den Fall, dass eine Pflegekraft auch das Auto der betreuten Person fährt. 

Wichtig ist meines Erachtens vor allem das Thema Versicherung => Hier empfiehlt sich ein kurzer Anruf bei seiner Versicherung, um abzufragen welcher Personenkreis Versicherungsschutz erhält. Oft haben ältere Leute bei der Versicherung angegeben, dass nur sie selbst und ggf. der Ehepartner mit dem Fahrzeug fährt und vergessen das, wenn dann der Fall mit der Pflegekraft eintritt. 

Ansonsten noch den Fahrzeugschein, sowie natürlich einen Führerschein. 

Eine Fahrerlaubnis. Führerschein ist nicht zwingend nötig. Kostet max. 10 Euro. und die Erlaubnis des Halters bzw einen entsprechenden Versicherungsschutz bei dessen Haftpflicht. 

Reviewer  15.12.2016, 14:54

Quelle?

Reviewer  15.12.2016, 15:06
@augsburgchris

der wagen der pflegeperson ist aber 100 % kein "fahrerlaubnisfreies" Kfz..................

augsburgchris  15.12.2016, 15:30
@Reviewer

sagt ja auch kein Mensch. Eine Fahrerlaubnis braucht sie sonst begeht sie eine Straftat. Einen Führerschein braucht sie nicht und muss maximal 10 Euro zahlen.