Was bezahlt für Prozesskostenhilfe im Erbfall?

5 Antworten

Ich gehe davon aus das er Prozesskostenbeihilfe bekommt,wennAussicht auf Erfolg ist wird das bezahlt,ansonsten eher nicht.

Er hat auf jeden Fall die Pflicht das Erbe dem Jobcenter zu melden und hiervon zu leben bis Hartz4 wieder greift. Es kann ihm also quasi nahezu egal sein wieviel Erbe er erhält. Aber wenn Emotionen mitspielen.........

FrauFanta 
Fragesteller
 15.04.2017, 13:02

Das ist zwar richtig, beantwortet aber leider meine Frage nicht

Ursusmaritimus  15.04.2017, 13:04
@FrauFanta

Prozesskostenhilfe erhält er nur wenn eine hinreichende Aussicht auf Prozesserfolg besteht. Weiter muss der finanzielle Prozesserfolg auch in einem Verhältnis zum Kosteneinsatz stehen.

privatfoerster  15.04.2017, 15:41
@Ursusmaritimus

>Weiter muss der finanzielle Prozesserfolg auch in einem Verhältnis zum Kosteneinsatz stehen.

Gesetzlich nicht, weil das würde ja bedeuten das man gerade als sozialschwache Person keinen Anspruch mehr auf zB. 200 EUR Reisekosten in der Justiz geltend machen kann, weil es nur ein geringer Betrag ist (wo ist der neuralgische Punkt bemessen an die eingenen Einkommensverhältnissen des Richters?)

Ein Anwalt mit einem Einkommen von vielleicht 10000 EUR/Monat darf aber auf 100 EUR Reisekosten klagen.

Mittlerweile sind es 25 Beschwerden/Rechtsmittel in über 3 Jahren. Davon gab es 8 Beschwerden, weil man dem Beschwerdeführer keine Kopie des Antrags zusenden wollte.

Eine Justizministerfreundin, die aber auch eine juristische Opportunistin aus einem Rechtsforum sein könnte:

"Justizfreund, was ist das für ein Theater wegen einer Reisekosten-Entschädigung. Das ist ja absurd.Wie blöde ist jemand, der ein Schriftstück abgibt ohne eine Kopie zu haben, oder bei Abgabe direkt zu verlangen...."

Der Prolet hat natürlich Schuld, weil er sich keine Kopie hat geben lassen und somit macht die Justiz alles richtig. Das Problem ist alleine der Prolet, der nichts richtig auf die Reihe bekommt.
Mit einer Kopie wären aber auch nur 8 Beschwerden und 6 Monate eingespart worden. Der Prolet braucht die Kopie gar nicht, sondern der Bayerische Verfassungsgerichtshof möchte die haben.

Justizministerfreundin:
"Und Wini Bausback...ja der kann doch als Justizminister nicht irgednwelchen Kleindelikten nachgraben...dass muss man schon vor Ort regeln....Mit einem Anwalt z.B. nicht selbst...."

Der "Wini" hat aber die Dienstaufsicht und er muss dafür sorgen, dass die gerichtlichen Aufgaben bearbeitet werden.
Die Frage ist auch ob der Anwalt vor Ort aus Coburg, Bamberg oder München stammen muss?
Es geht um 200 EUR Reisekosten und wieviel davon vermag dann der Anwalt zu kosten?
Bei so viel Aufwand an querulantorischer Abweisung scheint es sich bei der Verweigerung aber nicht um ein "Kleindelikt" zu handeln?
Und wenn der Anwalt die Beschwerde einreicht ist es dann kein "Kleindelikt" mehr mit dem sich der Wini beschäftigen muss?
Andere mit viel mehr Geld beschweren sich über GEZ Gebühren in Höhe von 17,50 EUR/Monat was dann natürlich kein "Kleindelikt", sondern ganz wichtig ist.
Die Nichterstattung verstösst gegen Grund- und Menschenrechte, denn diese soll den Zugang zum Gericht ermöglichen.
Auch Angeklagte haben ein Recht darauf, weil diese an ihrem Hauptverfahren teilnehmen dürfen, damit eine Berufung nicht wegen Nichterscheinen automatisch verworfen wird.

Justizministerfreundin:
"Du kannst ein Ersuchen starten und anwaltliche Hilfe bekommen. Ich habe es kürzlich bei einem Bekannten erlebt. Er holte sich diesen "Zettel" bei Gericht und es lief alles...."

Ja natürlich kann man sich einen Beratungshilfeschein holen, wenn man den bekommt für die Zusendung der Kopie eines Antrags.
Man geht dann zum Anwalt und der berät einen dann, das man sich letztlich bei Prof. Bausback beschweren kann, wenn er das überhaupt weiss oder versteht. Die Beschwerde hat man ja aber auch schon selbst geschrieben.
Aufmucken will dort zusätzlich auch kein Anwalt:
"Wer als Anwalt in Bayern aufmuckt, bekommt schnell auch mal eine Strafanzeige."
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.html

Um das Kleindelikt hat sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof aber wegen der Nichtbearbeitung ja schon mal gekümmert und in dem Fall das Bundesverfassungsgericht:

Da hat sogar ein Anwalt, der mehr Geld verdient und wo es um weniger Geld ging bis zum BVerfG geklagt:
BVerfG 2 BvR 813/99:
…Bei der Auslegung des Merkmals der Erforderlichkeit der Auslagen des bestellten Verteidigers sei mittelbar auch das Interesse des Beschuldigten an effektiver Verteidigung zu beachten. Jedenfalls soweit die Erstattung der Auslagen für die Informationsreise versagt wurde, sei auch das Willkürverbot verletzt worden;...
…denn die angegriffenen Entscheidungen deuten im Blick auf die ständige Rechtsprechung, die ihnen zugrunde liegt, auf eine generelle Vernachlässigung dieser Grundrechte hin (vgl. BVerfGE 90, 22 <25>).

Ein paar Stunden später:
Justizministerfreundin:
"Du kannst auch einen aus Thüringen nehmen, das geht durchaus."

Es wurde zuvor erklärt, dass man für einen Anwalt kein Geld hat. Und was soll einem der Anwalt sagen? Das man sich bei der Nichtarbeitung dienstaufsichtsrechtlich beschweren muss letztlich bei "Wini" und eine Verzögerungsrüge einreichen kann, was auch schon gemacht wurde, wenn der Anwalt überhaupt Ahnung hat und man nicht dem das wie stetig erklären muss.
Aber natürlich bekommt man dann mit einem Anwalt sein Recht, denn wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat.
Ausserdem musste der Anwalt doch von "vor Ort" stammen also aus Coburg, Bamberg, München oder Thüringen.
So, und nun habe ich mich genug mit dem Schwachsinn beschäftigt.

Die Prozesskostenhilfe zahlt die Prozesskosten des Hilfebedürfigen. 

FrauFanta 
Fragesteller
 15.04.2017, 13:07

Und wie oft? Nur den ersten Gerichtstermin oder kann der noch unzählige Male in Berufung gehen?

privatfoerster  15.04.2017, 15:29
@Bitterkraut

"soll" nicht unterstützt werden.... :-)

Richterin B. vom LG-Coburg: "Ihre Eingaben (auch PKH-Antrag) werden alle automatisiert abgewiesen, wie es meine Kollegen auch alle machen!" Und es wurde so gemacht. In einem Fall hat nach Jahren zumindest bisher endlich der bayerische Verfassungsgerichtshof für eine Bearbeitung gesorgt (Das OLG-Bamberg meinte auch, dass sozialschwache Menschen selbst keinen Anspruch auf Bearbeitung ihrer Anträge haben) wo rauf hin der Antrag bisher 3 mal automatisiert abgewiesen wurde mit hahnebüchenden Schwachsinn.

Auch der anderen Seite habe ich Anwälte vollkommen schwachsinnigste PKH-Anträge stellen sehen, denen stattgegeben worden ist. Allerdings wurden die Klagen in den Fällen auch stets verloren was aber eben nichts machte.

Manchmal möchte der Richter auch einen Vergleich und droht dann mit Enzug der PKH obwohl das gar nicht erlaubt ist.

Das Gericht urteilt die Sache aus und verteilt auch die in diesem Zusammenhang angefallenen Verfahrenskosten.

Könnte sein, dass die "Guten" Ihren Anteil am Erbe bekommen und der "Verarmte" seinen Anteil für die Kosten zu opfern hat.

Einfach mal abwarten, wie das Gericht die Sache im Urteil sieht.

Derweil lebt der staatlich alimentierte "Verarmte" fremdbestimmt und in seinen Mitteln und Möglichkeiten bechränkt, sein Elend weiter!

Macht ihm klar, dass er von seinem "Anteil" dann die PKH zurück erstatten muss.

FrauFanta 
Fragesteller
 15.04.2017, 14:39

Echt? Cool!