Was bedeutet "Urlaubstage eingebracht"?

2 Antworten

Generell:

Auf Urlaubsanspruch - sofern es den gesetzlichen Anspruch betrifft - kann in einem Aufhebungsvertrag (und auch sonst) nicht verzichtet werden, wohl aber auf die Entgeltung von noch zustehendem Urlaub.

Mit einem "Trick" allerdings ist eine Umgehung dieses Verzichtverbots möglich, wenn nämlich im Aufhebungsvertrag erklärt wird, dass der Arbeitnehmer seinen (gesetzlichen) Urlaubsanspruch ausgeschöpft hat - in der von Arbeitgeber in Deinem Fall gewählten Formulierung heißt es dafür, dass Du Deinen Urlaub bis zum Unterzeichnen "eingebracht" - also verbraucht - hättest.

Über den Umgang mit zusätzlich gewährten Urlaubstagen kann - ohne solche Beschränkungen - frei verhandelt werden.

Unter den von Dir geschilderten Umständen hast Du demnach gegen Deinen Arbeitgeber leider keinen Urlaubsanspruch mehr.

Wenn du die 2 Tage schriftlich hast, kannst du sie nehmen, bei mündlich wird's schwierig. Wenn im Aufhebungsvertrag die Zahl 10 explizit festgehalten wurde, kannst du sie auch nehmen. Wenn nur "restliche" da steht, schlecht.